Nächstes Gegenstandsverbot im Auto – bis 10.000 Euro Bußgeld

Ein Autofahrer öffnet das Handschuhfach in seinem Pkw. In der Öffnung befinden sich verschiedene Gegenstände, die sortiert im Fach liegen. Eine Mappe sticht in das Auge.
Symbolbild © istockphoto/AndreyPopov

Autofahrer in Deutschland müssen vieles über sich ergehen lassen. Zahlreiche Verbote, Regelungen und Gesetze greifen im Straßenverkehr. Nun kommt das nächste Gegenstandsverbot im Auto, das bei einem Verstoß ein hohes Bußgeld nach sich zieht.

Ein kleiner Fehler im eigenen Fahrzeug kann mehrere Tausend Euro kosten – und viele wissen nicht einmal, dass sie falsch handeln. Um kein saftiges Bußgeld aufgebrummt zu bekommen, sollte man sich daher lieber über dieses Gegenstandsverbot im Auto informieren.

Erst harmlos, dann teuer: Warum man beim Packen besser zweimal hinschauen sollte

Viele Autofahrer denken an Warnweste und Verbandskasten – aber kaum einer überprüft, was sich sonst noch im Wageninneren befindet. Genau das kann jedoch zum Problem werden. Besonders dann, wenn scheinbar praktische Gegenstände wie Messer mit an Bord sind. Ob für den Angelausflug, das Picknick im Grünen oder als Werkzeug für unterwegs – die Gründe klingen harmlos, das Ganze kann jedoch teuer enden.

Der Knackpunkt liegt nicht im Besitz des Messers selbst, sondern darin, wie es transportiert wird. Ein Einhandmesser in der Mittelkonsole oder ein Küchenmesser locker im Handschuhfach? Das reicht in vielen Fällen schon für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Und das passiert häufiger als gedacht – denn schon bei einer Routinekontrolle kann die Polizei einschreiten, wenn sie den Gegenstand für gefährlich oder unrechtmäßig transportiert hält. Besonders kritisch: Ist das Messer sofort greifbar, zählt es oft als “geführt” – und das ist in vielen Fällen verboten.

Lesen Sie auch
Tanken an Autobahn-Tankstellen – "Extreme Preisunterschiede"

Gegenstandsverbot Auto Bußgeld: Wenn ein Messer richtig teuer wird

Spätestens jetzt wird es ernst: Das deutsche Waffengesetz stellt klar, dass bestimmte Messertypen wie Einhandmesser und feststehende Klingen mit über zwölf Zentimeter Länge nicht ohne triftigen Grund im Auto mitgeführt werden dürfen. Ein berechtigtes Interesse liegt nur in klaren Fällen vor – zum Beispiel bei Handwerkern, Jägern oder Rettungskräften im Dienst. Wer einfach nur sein Küchenmesser vom letzten Grillabend vergessen hat, schaut im Zweifel tief in die Tasche: Bußgelder bis zu 10.000 Euro sind möglich.

Selbst das Handschuhfach schützt nicht – denn es zählt nicht als “verschlossenes Behältnis” im Sinne des Gesetzes. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Messer nur in abschließbaren Boxen oder Koffern transportieren – am besten im Kofferraum. Laut Urteilen einiger Amtsgerichte reicht ein Rucksack mit Reißverschluss nicht aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Besonders in Waffenverbotszonen großer Städte kann bereits eine harmlose Klinge zum teuren Risiko werden. Wer kein echtes Nutzungsinteresse nachweisen kann, sollte Messer daher besser zu Hause lassen – oder sicher verpackt und sorgsam transportieren.