
Für Autofahrer in Deutschland stehen neue Regeln an. Die Bundesregierung will Elektroautos noch länger bevorzugen und die bestehenden Sonderrechte ausweiten. Damit könnten E-Auto-Fahrer auch in den kommenden Jahren Vorteile beim Parken, Laden oder auf bestimmten Straßen bekommen.
Konkret geht es um eine Änderung des Elektromobilitätsgesetzes. Dieses erlaubt Städten und Gemeinden schon heute, Elektrofahrzeuge gegenüber klassischen Verbrennern zu bevorzugen. Der neue Gesetzentwurf reicht bis weit ins nächste Jahrzehnt: Die Bundesregierung will diese Grundlage nun bis Ende 2035 verlängern.
E-Autos sollen weiterhin bevorzugt werden
Kommunen können beispielsweise spezielle Parkplätze für Elektroautos ausweisen oder Gebühren reduzieren beziehungsweise komplett erlassen. Auch besondere Zufahrtsrechte und die Freigabe bestimmter Verkehrsflächen sind grundsätzlich möglich. Allerdings entstehen diese Vorteile nicht automatisch überall in Deutschland. Städte und Gemeinden entscheiden selbst, welche Sonderregeln sie tatsächlich einführen. Deshalb können sich die Bedingungen von Stadt zu Stadt deutlich unterscheiden.
Die Bundesregierung möchte den Handlungsspielraum der Kommunen nun zusätzlich erweitern. Dabei geht es unter anderem um das Bewohnerparken. Städte sollen Elektrofahrzeuge dort stärker bevorzugen können. Auch beim Laden sollen Kommunen weitere Möglichkeiten erhalten.
Neue Regeln für Autos sollen nun kommen
Die geplante Änderung betrifft außerdem nicht ausschließlich private Elektroautos. Künftig sollen weitere elektrisch betriebene Fahrzeuge stärker vom Gesetz profitieren können. Dazu gehören unter anderem bestimmte Nutzfahrzeuge und Busse. Hinter dem Vorstoß steckt das Ziel, die Elektromobilität in Deutschland weiter voranzubringen. Gleichzeitig verlängert die Regierung damit eine Regelung, die ursprünglich deutlich früher auslaufen sollte.
Für Fahrer klassischer Benzin- und Dieselautos können die Unterschiede dadurch im Alltag sichtbarer werden. Gerade in Städten mit knappem Parkraum könnten reservierte Stellplätze oder günstigere Parkgebühren für Elektrofahrzeuge für Diskussionen sorgen. Bevor die neuen Regeln endgültig gelten, muss das Gesetz allerdings das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Der Bundestag beschäftigt sich bereits mit der geplanten Änderung. Sollte der Entwurf beschlossen werden, bleibt die rechtliche Grundlage für Sonderrechte von Elektrofahrzeugen bis zum 31. Dezember 2035 bestehen.
(Quellen: Bundesregierung, Deutscher Bundestag)














