
Nun droht das Bußgeld noch viel länger als manchem lieb ist: Weil die Behörden nicht jeden Verkehrssünder rechtzeitig bestrafen konnten, kamen viele einfach davon. Eine spezielle Regel führt jedoch zu einer Änderung, die bei Betroffenen für Frust sorgen dürfte.
Raser aufgepasst: Wer bislang trotz Verstoß im Straßenverkehr ohne Bußgeld davongekommen ist, muss jetzt stark sein. Diese Neuerung macht Verkehrssündern das Leben schwer.
Geschwindigkeitsverstöße: Das häufigste Vergehen im Verkehr
4,1 Millionen Verkehrsdelikte gab es im Jahr 2024. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erfasst die Daten im sogenannten Fahreignungsregister (FAER). Oftmals wird dieses auch als „Verkehrssündenkartei“ bezeichnet. Besonders häufig verstoßen Verkehrsteilnehmer gegen Tempolimits, wie die Daten belegen. Wer aufgrund eines Verstoßes mindestens 60 Euro Bußgeld bezahlen muss, findet einen Eintrag im Register. Weil sich die Bearbeitung der Fälle bei Verkehrsbehörden manchmal allerdings in die Länge zieht, erfolgt manchmal gar kein Eintrag, während die Verfolgung der Tat verjährt. Nun gibt es allerdings eine Änderung.
In besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sind seit jeher härtere Strafen vorgesehen. Punkte in Flensburg und auch ein temporäres Fahrverbot sind keine Seltenheit. Bis Juni 2026 hatten die Behörden in Summe drei Monate Zeit, um Verkehrssünder zur Kasse zu bitten. Danach verjährte die Ordnungswidrigkeit. Demnach konnte kein rechtskräftiger Bußgeldbescheid mehr ergehen ‒ und die Behörden durften einen Verkehrsverstoß in solchen Fällen nicht mehr verfolgen. Ob Falschparken, zu schnelles Fahren oder andere Regelverstöße: Grundsätzlich kamen deshalb viele ohne eine Konsequenz davon.
Neue Frist: Nun droht das Bußgeld wesentlich länger
Seit dem 1. Juli gilt jedoch eine neue Frist: Die drei Monate Verjährungsfrist sind offiziell Geschichte. Zur Ausstellung der Bußgeldbescheide haben die Behörden nun sechs Monate Zeit. Wer geblitzt wird oder gegen eine andere Regel im Straßenverkehr verstößt, sollte sich demnach nicht allzu früh freuen, wenn im Briefkasten zunächst kein Bescheid liegt ‒ er könnte auch später noch kommen. An der Einspruchsfrist für Betroffene ändert sich jedoch nichts. Das bedeutet: Wer Post bekommt, hat nach der Zustellung weiterhin 14 Tage Zeit, um sich schriftlich zu wehren. Nach Ablauf der zwei Wochen ohne Einspruch werden Bußgeldbescheide dann rechtskräftig.
(Quellen: BMV, AvD)














