Neue E-Auto-Prämie gestartet: Ab heute holen sich Käufer ihr Geld

Im Zentrum des Bildes befindet sich eine weiße Steckdose. Daran angebracht sind zwei farbige Zettel: einer in Neongelb mit dem Aufdruck "KAUFPRÄMIE" und einem Bundesadler sowie ein zweiter in Neongrün mit der Aufschrift "E-MOBILITÄT". Im Hintergrund ist eine große Anzahl von Spielzeugautos in verschiedenen Farben zu sehen, die übereinander gestapelt sind.
Symbolbild © imago/Christian Ohde

Heute ist es endlich so weit: Die neue E-Auto-Prämie kann endlich beantragt werden. Damit der Antrag zügig bearbeitet werden kann, muss man einiges beachten. Wer sich gut vorbereitet hat, kann schnell mit dem Geld rechnen.

Lange haben die Bürger darauf gewartet. Ab heute ist es endlich so weit: Die Bürger können die neue E-Auto-Prämie beantragen. Damit es zügig geht, sollte man einige Schritte schon vorbereiten.

So viel gibt es für ein neues E-Auto

Mit einer neuen E-Auto-Prämie will man die Verbraucher dazu motivieren, ein Elektroauto zu kaufen. Denn immer noch klaffen die Preise für einen Verbrenner und ein E-Fahrzeug weit auseinander. Im Gegensatz zur damaligen Umweltprämie, die Ende 2024 für das folgende Jahr nicht verlängert wurde, hängt der neue Zuschuss von einigen wesentlichen Faktoren ab.

Zum einen gibt es eine Einkommensgrenze von 90.000 Euro. Wer mehr im Jahr verdient, erhält keinen Zuschuss. Wer in diesem Jahr ein reines E-Auto neu zugelassen hat, bekommt 3.000 Euro. Für Plug-in-Hybride gibt es 1.500 Euro. Dazu kommen der Kinder-Bonus von 500 Euro und weitere 500 Euro für das zweite Kind. Leben mehr Kinder in einem Haushalt, erhöht sich dadurch jedoch nicht die Prämie. Damit erhält man 6.000 Euro höchstens. Zudem richtet sich die Prämie nach dem Einkommen.

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Neue E-Auto-Prämie: So geht es zügig

Ab heute kann man den neuen Zuschuss offiziell beantragen. Dies geht digital auf der Seite der Förderzentrale Deutschland (kurz: FZD). Allerdings reicht keine normale Registrierung, sondern man muss seine Identität zweifelsfrei nachweisen. Dies geschieht über ein sogenanntes BundID-Konto. Entweder wählt man zur Identifizierung den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Im Idealfall hat man dieses Konto schon vor dem heutigen Stichtag eingerichtet.

Damit die Stelle den Antrag schnell genehmigen kann, sollte man die beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide als PDF oder Scan hochladen. Zudem muss auch eine EU-Konformitätsbescheinigung, die man vom Händler oder Leasinggeber erhält, hochgeladen werden. Außerdem benötigt man noch den Kauf- oder Leasingvertrag sowie die Zulassungsbescheinigung. Dabei gilt: Das Fahrzeug muss in diesem Jahr als Neufahrzeug zugelassen worden sein und sich zukünftig mindestens 36 Monate im Besitz des Antragstellers befinden.

(Quellen: Bundesregierung, Bundeswirtschaftsministerium, Förderprogramm, dpa)