Neue Maßnahmen: „Mittelspurschleichern“ drohen jetzt hohe Bußgelder

Verkehr auf der Autobahn A8
Symbolbild Foto: Joe MiGo, CC0, Wikimedia

Viele Autofahrer nutzen standardmäßig die Mittelspur. Und das, obwohl rechts frei ist. Das kann eine Gefahr darstellen. 

Die Sommerferien stehen vor der Tür. Das bedeutet ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Vor allem die Autobahnen sind voll. Das Vorankommen und die Verkehrssicherheit ist dann besonders wichtig.

„Mittelspurschleicher“ gefährden den Verkehr und verzögern das Vorankommen

Die sogenannten „Mittelspurschleicher“ benutzen meist die mittlere Spur. Auch wenn rechts frei ist. Sie behindern damit nicht nur den Verkehrsfluss, sondern stellen auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Die Polizei warnt: „Wenn ihr nicht überholt und ausreichend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorhanden ist, benutzt diesen auch.“

Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg.

„Mittelspurschleicher“ behindern den Verkehr

Der Grund der Warnung: Den Überblick auf der Autobahn zu wahren, ist nicht immer ganz einfach. Denn dort herrschen hohe Geschwindigkeiten. Umso wichtiger ist Rücksichtnahme und umsichtiges Fahren.

Die sogenannten „Mittelspurschleicher“ stellen jedoch eine Gefahr dar.

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Denn möchte man vorschriftsmäßig links überholen, muss man die linke Fahrspur benutzen, wenn ein anderes Fahrzeug die Mittelspur blockiert. Für das Ein- und Ausscheren werden somit zwei Fahrspuren benötigt. Diese im Blick zu behalten, ist nicht ganz einfach.

Vor allem, wenn man die hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn bedenkt. Denn diese machen es ggf. schwerer, entsprechend zu reagieren.

Die Polizei appelliert daher in einem Facebook-Post vom 15. Juni: „Wenn ihr nicht überholt und ausreichend Platz auf dem rechten Fahrstreifen vorhanden ist, benutzt diesen auch. Dieser ist nicht nur Lkws oder Bussen vorbehalten.“

„Mittelspurschleicher“ müssen mit einer Strafe rechnen

Wer ohne triftigen Grund langsam fährt, gefährdet den Verkehrsfluss. Er stellt außerdem eine Gefahr für sich und andere dar. Deswegen wird der Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot geahndet. Es droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Dies gibt die Polizei Mittelfranken ebenfalls auf ihrem Facebook-Post im Juni bekannt.