
E-Scooter gehören längst zum Stadtbild, doch mit ihrer Verbreitung wachsen auch die Unfallzahlen. Nun reagiert der Gesetzgeber. Ab 2027 gelten neue Regeln, die den Umgang mit E-Scootern im Straßenverkehr verändern.
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern ist in Deutschland zuletzt deutlich gestiegen. Im Jahr 2025 erfasste die Polizei 16.496 Unfälle mit Personenschaden. 38 Menschen starben dabei. Unter den insgesamt 14.936 Menschen, die auf einem E-Scooter verunglückten, waren 33 Todesopfer.
E-Scooter gehören für viele zum Alltag
Die Entwicklung betrifft allerdings nicht nur einzelne Städte, denn die Fahrzeuge gehören inzwischen in vielen Orten zum Straßenbild. Mit der wachsenden Nutzung nimmt deshalb auch die Bedeutung klarer Regeln für den Umgang mit E-Scootern zu. Die Reform setzt an mehreren Stellen gleichzeitig an. Eine Rolle spielen dabei nicht nur die Wege, auf denen E-Scooter unterwegs sind, sondern auch die Fahrzeuge selbst und ihre Nutzung im öffentlichen Raum. Für neue Roller gelten künftig zusätzliche technische Vorgaben. Gleichzeitig erhalten Städte und Gemeinden mehr Möglichkeiten, den Umgang mit Leih-E-Scootern zu regeln. So können sie festlegen, ob Anbieter ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen abstellen dürfen und welche Bereiche dafür infrage kommen. Der Gesetzgeber verändert damit verschiedene Teile der bisherigen Regelung, statt lediglich einzelne Vorschriften für das Fahren zu ergänzen.
Neue Regeln für E-Scooter kommen
Bei neuen E-Scootern rückt vordergründig die Ausstattung in den Mittelpunkt. Künftig müssen neu in Verkehr gebrachte Modelle unter anderem über Blinker sowie getrennte Bremsen für Vorder- und Hinterrad verfügen. Die technischen Vorgaben greifen überwiegend ab 2027. Für Fahrzeuge, die bereits zugelassen sind, gelten diese neuen Anforderungen nicht rückwirkend. Sie dürfen weiter auf den Straßen genutzt werden. Zusätzlich verändert die Reform den Umgang mit Sharing-Angeboten: Kommunen können künftig eigenständig bestimmen, ob und wo Mietroller im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen.
Auch für die Fahrt selbst gelten künftig andere Vorgaben. Wer mit einem E-Scooter einen freigegebenen Gehweg oder eine entsprechend gekennzeichnete Fußgängerzone nutzt, muss sich auf Schrittgeschwindigkeit beschränken und besonders auf Fußgänger achten. An einer roten Ampel kann künftig unter bestimmten Voraussetzungen ein für Radfahrer geltender Grünpfeil genutzt werden. Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung sollen am 1. März 2027 wirksam werden.
(Quellen: Destatis, BMV, dpa, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














