
Millionen Autofahrer in Deutschland müssen sich mit dem Gedanken anfreunden, dass neue TÜV-Regeln den nächsten HU-Termin deutlich schwieriger gestalten könnten. Damit bangen noch mehr Bürger um eine neue Plakette.
Schon jetzt fürchten viele Autofahrer den Gang zum nächsten TÜV-Termin. Doch schon bald könnten neue TÜV-Regeln diesen noch deutlich erschweren und damit noch mehr Kosten verursachen.
Eine Regelung besonders gefürchtet: Verbrenner-Besitzer zittern
Wenn die beiden Wörter TÜV-Regeln und EU in einem Satz fallen, fürchten insbesondere Besitzer von Verbrennern eine Neuerung, die nicht nur ordentlich Nerven kostet, sondern auch mächtig ins Geld gehen würde. Die Rede war davon, dass in Brüssel der Vorschlag vorgelegt wurde, Verbrenner ab sofort jährlich zum TÜV schicken zu wollen. Die Begründung: Aufgrund des höheren Alters und der damit einhergehenden veralteten Technik seien diese Fahrzeuge nicht mehr sicher genug und würden die Anzahl der Verkehrsunfälle in die Höhe treiben.
Experten hatten jedoch bereits gegen diesen Vorschlag argumentiert. Statistisch sei ein solcher Zusammenhang überhaupt nicht belegbar. Im Gegenteil: Ältere Modelle, die meist älteren Menschen gehören würden, würden beständiger in der Werkstatt landen, da die Besitzer sich einfach zuverlässiger um die Fahrzeuge kümmern würden. Die EU hat inzwischen Abstand von diesem Vorhaben genommen, sodass weiterhin auch Verbrenner-Modelle nur alle zwei Jahre zum TÜV müssen.
Neue TÜV-Regeln: Das soll sich bald für Millionen Autofahrer ändern
Schärfere Regeln gibt es dennoch. Und nicht nur für Verbrenner, sondern auch für Elektro- und Hybrid-Modelle. Ein wichtiger Punkt betrifft dabei die Sicherheit der Bürger. Denn zukünftig sollen auch Sicherheitssysteme wie beispielsweise der Notbremsassistent und die Airbags überprüft werden. Bislang tut der TÜV dies nicht und lässt diese wichtigen Punkte außen vor. Des weiteren will man gegen den Tachobetrug beim Gebrauchtwagenkauf vorgehen. Es scheint gängige Praxis, dass Händler, die einen Gebrauchtwagen verkaufen, den Tachostand manipulieren. Zukünftig soll eine Eintragung in ein zentrales Register dies verhindern. Werkstätten sind dann verpflichtet, bei Reparaturen, die länger als eine Stunde dauern, den Kilometerstand in das Verzeichnis einzutragen.
Ebenfalls ein weiterer wichtiger Punkt: Wer einen Rückruf des Herstellers bekommt und auf diesen nicht reagiert, soll zukünftig auch keine TÜV-Plakette bekommen. Denn Rückrufe werden nicht wegen Nichtigkeiten vergeben, sodass man dringend eine Werkstatt aufsuchen sollte. Dies will die neue EU-Regelung damit garantieren.
(Quellen: Europäische Union, TÜV-Verband, Bundesverkehrsministerium, ADAC)














