Neue Verkehrsregeln gelten – Urlaubern drohen 200 Euro

Das Foto einer dicht befahrenen Autobahn. Mehrere Fahrzeuge stauen sich hintereinander auf. Vereinzelt sind Lkws dazwischen. Im Hintergrund erkennt man eine große Stadt.
Symbolbild © istockphoto/buzbuzzer

Seit gestern gelten für bestimmte Verkehrsteilnehmer neue Verkehrsregeln. Auch Urlauber müssen sich an diese halten. Ansonsten drohen ihnen Bußgelder von bis zu 200 Euro. Unwissenheit schützt dabei nicht vor Strafe.

Urlauber aufgepasst! Seit dem 1. Oktober gelten in Spanien neue Verkehrsregeln. Diese sollen den Verkehr für Motorradfahrer sicher machen und einige Probleme ausmerzen.

Mit dem neuen Monat: Nachbarland setzt Reformen um

In Spanien ist zum 1. Oktober 2026 eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Die spanische Verkehrsbehörde DGT fokussiert sich dabei vor allem auf den Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer, Fußgänger und E-Scooter-Fahrer. Wer außerorts Radfahrer, Fußgänger oder E-Scooter überholt, muss mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einhalten. Zudem muss die Geschwindigkeit während des Überholens mindestens 20 km/h unter dem dort geltenden Tempolimit liegen. Gibt es mehrere Fahrstreifen in eine Richtung, muss für das Überholen vollständig die Spur gewechselt werden.

Fährt ein Auto hinter einem Fahrrad auf derselben Spur, gilt ab jetzt ein gesetzlicher Mindestabstand von 5 Metern. Die traditionellen Warndreiecke haben ausgedient. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist nun ausschließlich die vernetzte, geolokalisierte V16-Blinkleuchte als Notfall-Signal zulässig.

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Neue Verkehrsregeln gelten: Darauf müssen Urlauber ebenfalls achten

Gerade Urlauber sind oft mit Motorrädern unterwegs. Für sie gelten ebenfalls neue Regelungen. Biker und deren Mitfahrer müssen ab jetzt immer geschlossenes Schuhwerk tragen. Auf Überlandstraßen sind zertifizierte Schutzhandschuhe ab sofort gesetzlich vorgeschrieben. Bei dichtem Stau oder stockendem Verkehr unter 30 km/h dürfen Motorradfahrer nun legal den rechten Seitenstreifen nutzen, um an der Kolonne vorbeizufahren – sofern dies ausgeschildert ist.

Das Fahren von Motorrädern, Rollern oder Mopeds mit offenem Schuhwerk wie Flip-Flops, Sandalen oder barfuß kostet nun 200 Euro Bußgeld – und zwar für den Fahrer und den Beifahrer. Wer auf Landstraßen bzw. außerorts mit dem Motorrad/Moped ohne zugelassene Handschuhe fährt, zahlt ebenfalls 200 Euro. Tragen Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer keinen Helm, müssen sie das Bußgeld auch zahlen. Frühere Ausnahmen wie extreme Hitze gibt es jetzt nicht mehr. Auch das Missachten der anderen neuen Vorschriften kostet 200 Euro Bußgeld.

(Quellen: Spanische Verkehrsbehörde DGT, ADAC)