
Die Europäische Union führt bald eine noch nie dagewesene Maßnahme für alle Autofahrer ein. Ab dem Stichtag erhält jeder Fahrzeugführer einen Pass, den er stets zur Hand haben muss.
In der Europäischen Union müssen insbesondere neue Automodelle bestimmte Abgasnormen erfüllen, um eine Zulassung zu erhalten. Ein Beschluss vom Dezember 2023 zu diesem Thema greift zum Ende dieses Jahres.
Neue Pflicht: Autofahrer müssen Pass mitführen
Vor etwas mehr als zwei Jahren hat die Europäische Kommission die sogenannte Euro-7-Norm beschlossen. Schon im Mai 2024 trat diese in Kraft, ab dem 29. November 2026 greift die neue Schadstoffnorm jedoch verbindlich. So viel vorweg: Die Norm betrifft keine bereits zugelassenen Fahrzeuge. Sie dient vornehmlich als Vorgabe für Fahrzeughersteller. Diese erhalten eine Typengenehmigung ab dem Stichtag nur noch, wenn die Euro-7-Norm erfüllt ist. Ein Jahr später, also ab dem 29. November gilt dies auch für Neuzulassungen.
Die Schadstoffnorm gilt überdies auch für Lkw und Busse, allerdings zeitverzögert. Für die Typengenehmigung ist hier der 29. Mai 2028 angesetzt und für Neuzulassungen der 29. Mai 2029. Mit dem Erwerb eines solchen Fahrzeugs erhalten Autofahrer dann einen sogenannten Umweltpass vom Hersteller. Dieser ist in digitaler Form geplant. Darauf sind Daten wie die Umweltverträglichkeit eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Zulassung enthalten, Schadstoff- und CO₂-Emissionen, Kraftstoff- und Stromverbrauch, elektrische Reichweite, Motorleistung sowie die Haltbarkeit der Batterie.
Umweltpass: Neue Maßnahme für Autofahrer und Hersteller
Künftige Elektroautofahrer erhalten gleichzeitig mit dem Pass eine gesetzliche Garantie der Antriebsbatterie. Demnach darf die Speicherkapazität 5 Jahre oder 100.000 Kilometer nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach 8 Jahren oder 160.000 km nicht unter 72 Prozent. Dies soll auch den Gebrauchtwagenkauf erleichtern, denn der aktuelle Batteriezustand soll im Pass stets aufgeführt sein. Mindestanforderungen zur Reichweite gibt es derzeit noch nicht.
Nicht nur für Schadstoffe und Emissionen, sondern auch für den Reifen- und Bremsabrieb sollen neue Grenzwerte gelten. Damit treten neue Feinstaubregelungen in Kraft, die auch E-Autos betreffen. Autofahrer müssen sich jedoch nicht um etwaige Fahrverbote sorgen, sollte ihr Pkw nicht den Vorgaben entsprechen. Laut der EU-Kommission soll die Euro-7-Norm nur eine technische Vorgabe für die Zulassung neuer Fahrzeugmodelle sein, die vor allem die Autohersteller beachten müssen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, ADAC, Umweltbundesamt, TÜV Nord, EU-Kommission)














