Neuer Zuschuss kommt – Bis zu 6.000 Euro für E-Auto-Besitzer

Eine Hand hält Banknoten vor einer Elektroauto-Ladesäule nach oben. Vom 5- bis zum 200-Euro-Schein ist jeder Schein einmal dabei. Das blaue Ladekabel steckt in einem roten E-Auto. Es sind vor allem wohlhabende Autofahrer, die sich ein E-Auto leisten.
Symbolbild © istockphoto/deepblue4you

Die Bundesregierung hat konkrete Eckpunkte und eine Einkommensstaffelung bezüglich des Zuschusses für E-Auto-Besitzer vorgelegt. Bis zu 6.000 Euro Förderung kann man bekommen, wenn man sich jetzt ein Elektroauto anschafft.

Die deutsche Regierung will Umweltschutz attraktiver machen. Daher kommt jetzt der im letzten Jahr angekündigte Zuschuss für E-Auto-Besitzer. Die Höhe der Förderung variiert aber je nach Einkommen und anderen Kriterien.

E-Auto-Besitzer erhalten finanzielle Entlastung

Der Bundestag hat in den vergangenen Wochen und Monaten an einigen Reformen gearbeitet – darunter auch Punkte, die die Energiewende entscheidend vorantreiben sollen. So besagt eine Gesetzesänderung faktisch, dass E-Autos künftig nicht mehr als Autos, sondern als fahrende Stromspeicher zählen. Dadurch entfallen die doppelten Gebühren beim Netzentgelt, welches die Verbraucher sowohl beim Be- als auch Entladen ihres Fahrzeugs entrichten mussten. Überdies können Elektroautos, die bis Ende 2030 neu zugelassen werden, eine bis zu zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen. Menschen mit einem Bruttoeinkommen unter 3.800 Euro können damit – je nach Fahrzeugtyp – mehrere Tausend Euro sparen. Für die Befreiung ist auch kein Antrag nötig. Sie erfolgt automatisch mit der Zulassung.

Zuschuss für den Kauf eines E-Autos je nach Einkommen

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Das neue E-Auto-Förderprogramm der Bundesregierung gilt sowohl für Kauf- als auch für Leasing‑Fahrzeuge und umfasst zudem bestimmte Plug-in-Hybride. Wer sein Elektroauto ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen hat, kann je nach Fahrzeug und Familiengröße Fördermittel in Höhe von 1.500 bis 6.000 Euro beantragen. Wichtigste Voraussetzung dafür ist jedoch die Einkommensgrenze. Diese liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Das entspricht etwa einem monatlichen Nettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen und 5.400 Euro bei Ehepaaren. Mit jedem Kind erhöht sich die Grenze nochmals um 5.000 Euro.

Ein Haushalt mit einem Jahreseinkommen von höchstens 60.000 Euro bekommt somit 1.000 Euro zur Basisförderung von 3.000 Euro. Liegt das Nettoeinkommen bei 45.000 Euro oder weniger im Jahr, gibt es nochmals 1.000 Euro mehr für den Kauf eines E-Autos. Je Kind erhöht sich die Summe um 500 Euro, jedoch maximal 1.000 Euro. Demnach ist eine Förderung zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro möglich. Die Antragstellung erfolgt bis spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs – möglichst in digitaler Form. Als Nachweise für die Einkommensgrenze dienen die Steuerbescheide der Vorjahre.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, Bundesministerium für Umwelt)