Neues Gegenstands-Verbot für Autos – Bis zu 10.000 Euro Strafe

Ein Autofahrer öffnet das Handschuhfach in seinem Pkw. In der Öffnung befinden sich verschiedene Gegenstände, die sortiert im Fach liegen. Eine Mappe sticht in das Auge.
Symbolbild © istockphoto/AndreyPopov

Ein neues Gegenstands-Verbot für Autos macht aktuell die Runde. Pkw-Fahrer sollten jetzt besser aufpassen, wenn sie diese Regelung bisher nicht kannten. Denn es könnte richtig teuer werden, wenn sie sich erwischen lassen. 

Da muss man tief in die Tasche greifen: Wer diesen Gegenstand im Auto hat, sollte besser aufpassen. Er ist unter Umständen verboten. Liegt er dennoch im Auto herum, muss man gegebenenfalls bis zu 10.000 Euro zahlen.

Vorsicht: Neues Gegenstands-Verbot für Autos kann zu Strafe führen

Wer im Stau feststeckt, will sich manchmal am liebsten einfach kurz die Beine vertreten. Und wer an einer roten Ampel wartet, wünscht sich hin und wieder sehnlichst, einfach losfahren zu können. Beides ist im Straßenverkehr strengstens untersagt. Es gibt zahlreiche Regeln, an die sich Autofahrer laut Straßenverkehrsordnung halten müssen. Dass es aber auch verboten ist, einen bestimmten Gegenstand mit sich zu führen, dürfte so einige überraschen. Und doch steht ein Verstoß unter Strafe. Im schlimmsten Fall kostet das Mitführen sogar bis zu 10.000 Euro. In der Praxis wird der Gegenstand wahrscheinlich sogar regelmäßig mitgenommen.

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Ausnahmen: Wann es erlaubt ist, den Gegenstand im Auto zu haben

Es handelt sich um das Messer. Nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt, dieses mitzuführen. Vorsicht ist aber nur bei bestimmten Messertypen geboten. Zunächst dürfen Fahrer grundsätzlich aufatmen: Ein gewöhnliches Taschenmesser ist nicht unbedingt verboten. Laut Waffengesetz handelt es sich bei den nicht gern gesehenen Exemplaren eher um Messer, deren Klinge länger als 12 cm ist. Außerdem muss man auch bei einem sogenannten Einhandmesser aufpassen. Dabei gibt es gleich mehrere Aspekte zu beachten.

Denn, wer solche Messer mit sich führt oder in seinem Auto verstaut, muss eine gute Begründung dafür haben. Möglich ist zum Beispiel, dass man eine solche Messerart berufsbedingt mit sich trägt. Aber auch dann gilt: Das Messer muss stets sicher verstaut werden, also nicht einfach lose im Handschuhfach oder auf der Rückbank herumliegen. Es ist vorgesehen, dass diese Messer immer in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden, also vor einem unbefugten oder gefährlichen Zugriff sicher sind.