
Bei einem neuen Urteil kam es zu einer Entscheidung, die dazu führen könnte, dass es bald ein Tempolimit für Fahrradfahrer geben könnte.
Bald schon könnten Tempolimits für Fahrradfahrer in den Städten gelten. Das könnte aus einem neuen Urteil resultieren.
Begrenzungszonen rechtens
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: OVG 1 S 53/22) sind die sogenannten Begrenzungszonen für Fahrradfahrer rechtens. Das Urteil bezieht sich auf Bereiche, bei denen unterschiedliche Verkehrsteilnehmer aufeinandertreffen.
An diesen Zonen dürfen dann Tempolimits für Fahrradfahrer eingeführt werden. Das Gericht entschied dies jetzt und bestätigt damit, was die Stadt Berlin bereits im Juli 2021 eingerichtet hatte.
Zone in Berlin rechtmäßig eingerichtet
Die Begrenzungszone, die in einem Berliner Bezirk im Sommer letzten Jahres eingerichtet wurde, ist damit rechtsgültig. Dort herrscht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h für Fahrradfahrer.
Ein Fahrradfahrer hatten dagegen Beschwerde eingelegt. Er sah keine Gefährdungslage, die eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung rechtfertigen würde. In seiner Beschwerde führte der Radfahrer die Statistik an, die aufzeigte, wie viele Verkehrsunfälle im Jahr 2018 bis 2020 dort stattgefunden hatten.
Tempolimits für Radfahrer denkbar
Das Urteil des Gerichtes, das die Geschwindigkeitsbegrenzung durchaus als richtig ansieht, könnte nun in mehreren Großstädten dazu führen, dass auch dort solche Zonen eingerichtet werden. Wenn Rad- und Autofahrer sowie Fußgänger aufeinandertreffen könnte eine solche Zone sinnvoll sein.
Wenn so Unfälle vermieden werden können, ist ein Tempolimit für Radfahrer durchaus zu rechtfertigen. Auch wenn das vielleicht, anders als die Meinung des Gerichts, die Radfahrer nicht so gerne sehen.














