“Niemals tragen”: Bußgeldwelle droht für Autofahrer an Fasching

In einer Innenstadt herrscht reger Betrieb und zahlreiche Autos samt Autofahrern drängen sich auf dem Kopfsteinpflaster. Viele Fußgänger sind ebenfalls unterwegs.
Symbolbild © imago/Wolfgang Maria Weber

Die Narrenzeit zu Karneval ist ausgebrochen, doch sie ist nicht frei von Regeln und Gesetzen. Denn wer sich als Autofahrer an Fasching nicht an ein bestimmtes Verbot hält, riskiert Strafen.

Zu Karneval dreht halb Deutschland durch, doch auch in dieser Zeit muss man sich wohl oder übel an gewisse Regeln halten, auch hinterm Steuer. Viele fragen sich gerade, welche Regeln an Fasching denn für Autofahrer überhaupt gelten, was legal ist und was zu Bußgeldern führt. Nur wer Bescheid weiß, kann hohen Strafen entgehen.

Gefahr im Auto: Ganz bestimmte Kostüme können zum Problem werden

Die Karnevalszeit bringt bunte Kostüme, ausgelassene Feiern und volle Straßen mit sich. Doch wer verkleidet ins Auto steigt, kann schnell in Schwierigkeiten geraten. Denn nicht jede Verkleidung ist fahrtauglich. Kostüme dürfen die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigen. Also alles, was man zum sicheren Autofahren braucht. Masken oder wuchtige Kopfbedeckungen können das Sichtfeld einschränken, lange Umhänge oder ausladende Schulterpolster das Lenken erschweren. Besonders problematisch sind Gesichtsverhüllungen, da die Polizei Fahrer jederzeit identifizieren können muss. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 60 Euro.

Auch das Schuhwerk kann zur Gefahr werden. Riesige Clownsschuhe, Flip-Flops oder rutschige Sohlen erschweren die Kontrolle über Bremse und Pedale. Passiert durch ungeeignetes Schuhwerk ein Unfall, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern oder Zahlungen kürzen. Wer auf Nummer sicher gehen will, transportiert sperrige Verkleidungen daher lieber im Kofferraum und wechselt erst am Zielort ins Festtagsoutfit.

Lesen Sie auch
Neue Details: Günstigstes E-Auto von Tesla kommt bald für alle

Bei diesem Verstoß wird jeder Fehltritt so richtig teuer

Neben unpraktischen Kostümen birgt auch Alkohol am Steuer große Risiken. Hier gibt es zur Karnevalszeit keinerlei Ausnahmen und die Polizei drückt auch kein Auge zu. Zwar liegt die Promillegrenze in Deutschland bei 0,5, doch bereits ab 0,3 Promille kann ein Fahrer belangt werden, wenn er unsicher fährt oder in einen Unfall verwickelt wird. Die Strafen reichen von empfindlichen Geldbußen bis hin zu einem sechsmonatigen Fahrverbot.

Noch ernster wird es, wenn durch Alkohol ein Unfall entsteht. Neben hohen Geldstrafen kann die Versicherung den Schadenersatz verweigern oder den Fahrer in Regress nehmen, sodass er für Kosten selbst aufkommen muss. Experten raten daher, auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxis auszuweichen oder bereits im Voraus einen Fahrer zu bestimmen, der keinen Alkohol trinkt.