Die Deutsche Bahn erstattet Fahrgästen Geld für die Zugtickets und das teilweise noch während der Fahrt. Hier gibt es die Tipps, wie man sich die Ausgaben wieder reinholen kann.
Frust mit der DB, weil es wieder einmal zu Verspätungen kommt? In solchen Fällen erstattet die Deutsche Bahn ihren Fahrgästen das Geld wieder zurück. Das sind die Einzelheiten dazu.
Deutsche Bahn bekannt für Verspätungen
Obwohl die Deutsche Bahn nicht das beste und zuverlässigste Image hat, nutzen nach wie vor viele Bürger den Zug, um von A nach B zu kommen. Kommt es hierbei zu Verspätungen, ist der Frust groß. Allein im gesamten Jahr 2022 kamen rund 35 Prozent aller Fahrgäste unpünktlich an ihr Ziel. Als Wiedergutmachung bietet die DB nun eine Erstattung der Ticketpreise für alle Betroffenen an. Teilweise ist eine solche Kostenrückerstattung sogar noch während der Fahrt möglich. Das gilt es künftig zu beachten, wenn man von einer Verspätung betroffen ist und eine entsprechende Beschwerde bei der Deutschen Bahn einreicht.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Grundsätzlich gilt, dass man sich bestenfalls bereits vor Reiseantritt schlaumacht. Ist hier vorab schon eine Verspätung von mindestens 60 Minuten absehbar, gibt es für die Fahrgäste mehrere Optionen. Entweder man tritt von der Reise zurück und erhält den gesamten Ticketpreis wieder oder man bekommt das Geld anteilig für die nicht gefahrenen Streckenabschnitte. In besonderen Fällen ist ebenso ein Umstieg auf Ersatzverkehrsmittel mit anschließender Kostenübernahme durch die DB möglich. Hierzu zählen Verbindungen zwischen 0 und 5 Uhr sowie die letzte planmäßige Verbindung am Tag. Die Kosten für die Nutzung eines Taxis oder Busses können im Nachhinein bis zu einer Höhe von 120 Euro von der Bahn zurückerstattet werden.
Anspruchshöhe und -frist
Damit man an seine Entschädigung kommt, sollte man sich innerhalb von drei Monaten nach der entsprechenden Fahrt mit dem Service der DB in Verbindung setzen. Aktuell gewährt die Deutsche Bahn sogar eine verlängerte Frist von bis zu zwölf Monaten. Dabei können folgende Ansprüche geltend gemacht werden: Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten werden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet. Bei 120 Minuten oder mehr sind es sogar 50 Prozent. Für Zeitfahrkarten gelten hingegen pauschale Entschädigungen. Entscheidend ist erneut eine Verspätung von mindestens 60 Minuten, wobei auch einzelne Verspätungsfälle von 20 Minuten addiert werden können. Hier erstattet die Bahn je nach Ticketart 25 Prozent.