Offiziell: Heftige Schritte geplant – mit 50 keinen Führerschein mehr

Nahaufnahme eines Führerscheins mit Autos im Hintergrund.
Symbolbild © istockphoto/Stadtratte

Jetzt soll es offiziell sein. In Bezug auf den Führerschein werden offenbar heftige Schritte geplant. So soll Personen ab dem 50. Lebensjahr womöglich eine Fahrerlaubnis entzogen werden.

Keine Fahrerlaubnis mehr ab 50 Jahren. Das sind heftige Schritte, die jetzt auf Autofahrer in Bezug auf ihren Führerschein zukommen.

EU hat drastische Pläne

Die Europäische Union arbeitet an einer Führerscheinreform. Diese könnte dazu führen, dass auch auf deutsche Autofahrer im Hinblick auf ihren Führerschein heftige Schritte zukommen.

Im Jahr 1999 führte die EU den EU-Scheckkartenführerschein ein. Seither müssen Autofahrer ihre alten Papier-Führerscheine gegen die neue Karte eintauschen. Dabei gelten besondere Regeln für diejenigen, die ihren Führerschein vor 1980 gemacht haben. Und zwar könnten sie im Zuge des Umtausches ihres Führerscheins eine bestimmte Fahrerlaubnis verlieren.

Führerscheinklassen berücksichtigen

Autofahrer mit einem Führerschein, der vor 1980 ausgestellt wurde, dürfen nach ihrem Wechsel zum EU-Scheckkartenführerschein weiterhin die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L fahren. Zudem ist es ihnen gestattet, Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 7,5 Tonnen zu bewegen.

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Jedoch kann eine bestimmte Fahrerlaubnis mit dem Umtausch erlöschen. Betroffen ist davon die Nutzung größerer Gespanne. Der ADAC erklärte dazu: „Dieser Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse.“

Beim Umtausch darauf achten

Beim Umtausch des Führerscheins sollte konkret darauf geachtet werden, dass die Klasse CE 79 angekreuzt ist. Ansonsten verliert der Führerscheininhaber die entsprechende Fahrerlaubnis. Dass die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse CE zeitlich auf fünf Jahre begrenzt ist, ist laut dem ADAC dabei nicht neu.

Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat und das 50. Lebensjahr erreicht, bei dem erlischt demnach die Fahrerlaubnis für die Klasse CE. Dies kann nur abgewendet werden, indem ein aktueller Nachweis über eine ausreichende Fahrpraxis vorgelegt wird. Mit der neuen Führerscheinreform könnte außerdem eine allgemeine Fahrtauglichkeitsprüfung für alle Führerscheinbesitzer kommen, die das 70. Lebensjahr erreicht haben.