Nun gibt es für Bürgergeld-Empfänger in Deutschland den nächsten Zuschuss – und bei diesem geht es um die Parkgebühr. Dass der Staat so viele Kosten übernimmt, stört durchaus einige. Deshalb ist es an dieser Stelle Zeit für eine Klärung.
Wer in Deutschland staatliche Hilfe erhält, insbesondere Bürgergeld, der bekommt so einiges an extra Geld. Bürgergeld-Empfänger erhalten nun sogar einen weiteren Zuschuss zu den Parkgebühren. Der gesetzliche Rahmen hierfür ist tatsächlich sehr interessant.
Das Bürgergeld übernimmt für Empfänger mehr, als die meisten denken
Das Bürgergeld garantiert Menschen ohne Arbeit in Deutschland nicht nur das Existenzminimum, sondern bietet weitere, oft unbekannte Leistungen. So können Bürgergeld-Empfänger unter bestimmten Voraussetzungen Stellplatz- oder Garagenkosten erstattet bekommen – selbst dann, wenn sie kein Auto besitzen. Der Hintergrund hierzu ist, dass viele Wohnungen nur mit einem dazugehörigen Stellplatz oder einer Garage vermietet werden. Und nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2021 zählen diese Kosten zu den Unterkunftskosten, wenn sie Teil eines einheitlichen Mietvertrags sind.
Entscheidend ist, dass der Stellplatz nicht separat kündbar ist. Besteht ein zusätzlicher Vertrag für den Stellplatz, könnte die Kostenübernahme abgelehnt werden. Trotzdem lohnt es sich, das Thema beim Jobcenter anzusprechen, denn viele Betroffene wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Unterstützung haben. Ein weiterer Vorteil ist, dass Bürgergeld-Empfänger Parkplätze oder Garagen für eine Parkgebühr nicht vermieten müssen, um die Kosten zu senken. Diese Regelung schafft zusätzliche Sicherheit, gerade in Städten mit hohen Mietpreisen.
Eine noch größere Förderung für bestimmte Antragssteller ist tatsächlich möglich
Noch überraschender als die Übernahme der Gebühren für einen Stellplatz ist die Möglichkeit, Unterstützung beim Jobcenter für den Kauf eines Autos zu beantragen. Diese Leistung richtet sich an Bürgergeld-Empfänger, deren berufliche Perspektiven von Mobilität abhängen. Wer aufgrund fehlender öffentlicher Verkehrsmittel auf ein Fahrzeug angewiesen ist, kann demnach eine Förderung beim Jobcenter beantragen.
Dabei handelt es sich um Ermessensleistungen, die das Jobcenter individuell prüft. Die Höhe der Unterstützung muss natürlich angemessen sein, weshalb das Amt meist nur funktionale Gebrauchtwagen finanziert. Insbesondere in ländlichen Gegenden kann diese Hilfe den entscheidenden Unterschied machen, um eine Arbeitsstelle zu erreichen. Für den Antrag sind stichhaltige Nachweise wie konkrete Stellenangebote oder Fahrtkostenberechnungen hilfreich. Wer gut vorbereitet ist, erhöht die Chance auf Bewilligung also deutlich.