
Die Parkscheibe liegt im Auto, die Uhrzeit stimmt – und trotzdem kann ein Knöllchen am Wagen hängen. Denn nicht jede Parkscheibe, die im Handel erhältlich ist, darf in Deutschland auch tatsächlich benutzt werden.
Viele Autofahrer achten beim Parken vor allem darauf, die richtige Ankunftszeit einzustellen. Doch auch Farbe, Größe und Gestaltung der Parkscheibe spielen eine Rolle. Wer ein falsches Modell benutzt, riskiert ein Verwarnungsgeld von bis zu 40 Euro.
Parkscheiben-Falle: Autofahrer zahlen 40 Euro für einfachen Fehler
Besonders tückisch sind bunte Parkscheiben, kleine Werbegeschenke oder ausgefallene Modelle, die zwar wie eine Parkscheibe funktionieren, aber nicht dem vorgeschriebenen Muster entsprechen. Die Straßenverkehrsordnung macht klare Vorgaben. Die klassische Parkscheibe muss dem blau-weißen Muster entsprechen und 15 Zentimeter hoch sowie 11 Zentimeter breit sein. Entscheidend ist außerdem, dass die eingestellte Zeit von außen gut lesbar ist. Eine pinke, rote oder deutlich zu kleine Parkscheibe kann deshalb zum Problem werden – selbst wenn der Fahrer die richtige Uhrzeit eingestellt hat.
Doch auch mit der richtigen Parkscheibe lauert ein weiterer Fehler. Autofahrer dürfen nicht einfach die tatsächliche Ankunftszeit minutengenau einstellen. Wer beispielsweise um 14.08 Uhr sein Auto abstellt, dreht die Scheibe auf 14.30 Uhr. Die Straßenverkehrsordnung verlangt, dass der Zeiger auf den Strich der halben Stunde zeigt, die auf den Zeitpunkt des Anhaltens folgt. Außerdem muss die Scheibe so im Fahrzeug liegen, dass sie von außen problemlos kontrolliert werden kann. Einfach ins Handschuhfach legen reicht also nicht. Auch ein Zettel mit handschriftlich notierter Ankunftszeit ersetzt die vorgeschriebene Parkscheibe grundsätzlich nicht.
Vorschriften beachten – Parkscheiben richtig verwenden und Strafen umgehen
Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. Ohne vorgeschriebene Parkscheibe werden zunächst 20 Euro fällig. Bei längerer Parkdauer steigt der Betrag: Bis zu einer Stunde sind es 25 Euro, bis zu zwei Stunden 30 Euro und bis zu drei Stunden 35 Euro. Wer länger als drei Stunden entsprechend falsch parkt, muss mit 40 Euro rechnen. Eine ungültige Parkscheibe kann dabei praktisch genauso behandelt werden wie eine fehlende. Für Autofahrer lohnt sich deshalb ein kurzer Blick ins Handschuhfach.
Ist die dort liegende Scheibe blau-weiß, entspricht sie dem vorgeschriebenen Muster und misst 15 mal 11 Zentimeter, besteht an dieser Stelle kein Grund zur Sorge. Bei bunten Spaßvarianten, Mini-Parkscheiben oder ungewöhnlichen Werbegeschenken sollte dagegen besser eine ordnungsgemäße Parkscheibe ins Auto. So lässt sich ein ärgerliches Knöllchen mit wenig Aufwand vermeiden.
(Quellen: StVO, BKatV)














