
Es ist offenbar ein großer Schock für die Beschäftigten von VW: Mitarbeiter des Unternehmens sollen plötzlich große Summen Geld an ihren Arbeitgeber zurückzahlen. Das lassen sie nicht auf sich sitzen ‒ und ziehen vor Gericht.
Was diesen VW-Mitarbeitern passiert ist, wünschst sich wohl kein Arbeitnehmer: Der Konzern verlangt überraschend Geld zurück, das den Betroffenen eigentlich rechtmäßig zusteht.
Treueprämie führt zu Streitigkeiten
Unternehmen wünschen sich loyale Beschäftigte, was allerdings ein gewisses Maß an Vertrauen voraussetzt. Eine Auswertung der Bewertungsplattform kununu zeigt: Bis Arbeitnehmer echte emotionale Verbundenheit ihrem Arbeitgeber gegenüber entwickeln, dauert es einige Jahre. Die Durchschnittsdauer beläuft sich demnach auf über sechs Jahre. Dass nur ein kleiner Teil der Beschäftigten überhaupt eine Verbundenheit spürt, bestätigt zudem eine Gallup-Studie. Demzufolge sind es lediglich zehn Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland. Unabhängig von der emotionalen Nähe dürfen sich langjährig Beschäftigte vor allem in größeren Unternehmen nicht selten über Treueprämien freuen ‒ unter anderem beim Automobilkonzern VW. Doch ausgerechnet diese Prämie sorgt beim Branchenriesen für einen Streit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern.
VW-Mitarbeiter sollen Geld an ihren Arbeitgeber zurückzahlen
Der Autobauer verlangt vier- bis fünfstellige Beträge von einigen Angestellten zurück. Hintergrund ist eine vorangegangene Änderung der Verträge. Weil VW sparen muss, wurden die Belohnungen für 25 oder 35 Jahre Arbeit im Betrieb zusammengestrichen. Zuvor zahlte das Unternehmen im Dezember 2024 das gewohnte Jubiläumsgeld. Anschließend wurde eine Änderung des Manteltarifvertrags von den Tarifparteien am 21. Januar 2025 unterschrieben. Die Vereinbarung galt rückwirkend ab dem Neujahrstag.
In diesem neuen Papier stand das Extra-Geld in der alten Form für treue Mitarbeiter nicht drin. Nun will VW das Geld, das rechtmäßig vor Änderung der Verträge ausgezahlt wurde, zurück ‒ und das sorgt für Zündstoff. Weil die betroffenen Arbeitnehmer damit nicht einverstanden sind, wird der Fall inzwischen vor Gericht verhandelt. Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig durften sich Arbeitnehmer mit Einstellungsdatum 1. Januar 1990 oder 2000 bereits über einen Erfolg freuen ‒ ihnen wurde Recht zugesprochen. Doch alle Kollegen, die nur wenige Tage später im selben Monat anfingen, bekamen erst einmal gar nichts. Gegen diese Entscheidung wehren sich die betroffenen Mitarbeiter nun in der nächsten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
(Quellen: Volkswagen, Arbeitsgerichte, Unternehmensangaben, dpa)














