Punkt klebt auf Autoscheibe – Strafen bis zu 100.000 Euro drohen

Bußgeldbescheide für Bürger
Symbolbild © istockphoto/filmfoto

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Wer einen roten Aufkleber auf seiner Autoscheibe kleben hat, sollte reagieren. Andernfalls droht eine Strafe bis zu 100.000 Euro.

Der sogenannte „rote Punkt“ ist ein großer Aufkleber auf der Autoscheibe. Und dieser verheißt Ärger, denn das Fahrzeug muss umgehend entfernt werden. Autofahrer sollten dabei einiges beachten.

Roter Aufkleber am Auto

In ruhigen Wohnvierteln, am Rand von Ausfallstraßen sowie in Industriegebieten, sieht man oft Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind. Manchmal tragen sie gar kein Kennzeichen, in anderen Fällen fehlt lediglich die Plakette einer Zulassungsstelle.

Diese nicht genutzten Autos, sowie Motorräder oder abgestellte Wohnwagen bekommen dann früher oder später den „roten Punkt“. Der große Aufkleber ist nicht zu übersehen und prangt an nicht zugelassenen Fahrzeugen und solchen, die eindeutig nicht verkehrstüchtig sind. Er kann also auch schrottreife, Fahrräder oder E-Roller schmücken.

Die Polizei bringt die roten Aufkleber an. Entweder weil andere Bürger sie auf das Fahrzeug aufmerksam gemacht haben oder weil das Fahrzeug einer Streife auffiel.

Fahrzeughalter sollen aufpassen

Wenn das Fahrzeug einen roten Aufkleber trägt, ist Vorsicht geboten. In einem engen, kleingedruckten Text steht, was mit dem Fahrzeug zu tun ist. Das wichtigste steht gleich im ersten Absatz: Der Halter oder Eigentümer wird „hiermit aufgefordert, das Fahrzeug sofort zu entfernen und nicht wieder auf öffentlichem Verkehrsgrund abzustellen“.

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Die Betonung liegt dabei auf „sofort“. Das Wort ist fett gedruckt und unterstrichen. Der „Verfügungsberechtigte“ (Halter oder Eigentümer) sollte dies überaus ernst nehmen.

Denn die Folgen bei Nichtbeachtung sind ebenfalls beschrieben. Das Abstellen nicht betriebsbereiter Kraftfahrzeuge bzw. Anhänger ist eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet. Nach einem Monat gilt das Fahrzeug zudem als „Abfall“ und wird entsorgt. Drohende Geldbuße: bis zu 100.000 Euro. Plus Kosten fürs Abschleppen und Entsorgen.

Ausreden haben keine Chance

Die Besitzer der Fahrzeuge können sich nicht herausreden. Argumente, man habe den roten Punkt nicht gesehen, weil man woanders wohnt, oder weil jemand ihn wieder abgekratzt hat, gelten nicht. Die Mühlen der Justiz mahlen in jedem Fall. Sicher sind auf jeden Fall 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Wer sein Rot-Punkt-Fahrzeug brav „sofort entfernt“, darf dies natürlich auch nur auf legalem Wege tun: entweder zugelassen und versichert (ersatzweise roter Nummer) auf eigener Achse oder per Abschleppwagen oder Hänger.