
Die Bundesregierung hat die Regeln für E-Scooter deutlich verschärft. Es gibt einige neue Pflichten, die noch in diesem Jahr in Kraft treten, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern.
Bislang konnten sich E-Scooter größtenteils unbehelligt durch den Straßenverkehr schlängeln, wodurch viele Unfälle entstanden. Mit den neuen Regeln der Bundesregierung soll dies künftig ein Ende haben.
Neue Regeln für E-Scooter-Fahrer
Im vergangenen Jahr registrierte die Polizei in Deutschland 11.944 Unfälle, in die E-Scooter involviert waren – rund 27 Prozent mehr als 2023. Laut des Statistischen Bundesamts sind dabei 27 Menschen ums Leben gekommen. Die Übrigen trugen zumindest Verletzungen davon. Da die Tendenz weiter steigt, sah sich die Bundesregierung nun in der Pflicht zu handeln. Das Bundesverkehrsministerium plant eine Reform, die E-Scooter in Zukunft mit Fahrrädern gleichstellen soll. Weiterhin sollen die neuen Regeln in die Straßenverkehrsordnung (StVo) aufgenommen werden.
Die Regeln umfassen fünf Kernpunkte. Geliehene E-Scooter dürfen nicht mehr rücksichtslos überall angestellt (oder abgelegt) werden, sondern nur noch in den dafür vorgesehenen Bereichen. Auch das Verwarngeld für das Fahren auf Gehwegen erhöht sich von 15 Euro auf 25 Euro. Gleiches gilt, wenn mehrere Personen auf dem E-Scooter unterwegs sind. Dafür dürfen die Roller künftig an roten Ampeln den grünen Pfeil für Radfahrer nutzen.
E-Scooter: Neue Pflichten kommen, reichen aber nicht aus
Neu zugelassene E-Scooter müssen ab 2027 über Blinker verfügen. Außerdem sind technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremsen verpflichtend. Ältere Fahrzeuge können bis 2027 weiterhin genutzt werden. Die technischen Anforderungen greifen erst im übernächsten Jahr, damit die Hersteller ausreichend Zeit haben, die Änderungen vorzunehmen.
Auch wenn die Regeln, die sich etliche Verkehrsteilnehmer seit langem wünschen, endlich verschärft werden, reichen sie einigen nicht aus. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bemängelt etwa, dass das Parkverbot auf Gehwegen nur für geliehene E-Scooter gilt. Private Fahrzeuge dürfen weiterhin auf Gehwegen und in Fußgängerzonen parken, solange sie niemanden behindern oder gefährden. Auch befürchten viele, dass die optionale Nutzung von Radwegen und die generelle Gleichstellung mit Fahrrädern zu mehr Unfällen führt. Dass die E-Scooter dann quasi per Gesetz fast überall fahren dürfen, wo sie wollen, erhöhe vor allem die Gefahr für Fußgänger.
(Quellen: Bundesverkehrsministerium, ADAC, DBSV, eigene Recherche der ka-insider-Redakteure)














