Wer nicht aufpasst, kann mit dem Einschalten der Sitzheizung im Auto hohe Strafen provozieren. Unglaublich, aber wahr: Die Behörden können der entsprechenden Person dafür sogar ein Fahrverbot erteilen.
Es ist kalt draußen, der Winter hat uns fest im Griff. Somit ist es völlig verständlich, wenn man jetzt die Sitzheizung im Auto einschalten will. Doch trotz der Aussicht auf die verlockende Wärme kann genau dies zum Problem werden.
Gerade bei der Fahrt die Sitzheizung einzuschalten, wird zum riskanten Vergnügen
Allein der Gedanke an eine Sitzheizung ist schon wohltuend. Kaum etwas ist angenehmer, als sich in einem beheizten Sitz wieder aufzuwärmen. Was viele nicht wissen: Beim Einschalten der Sitzheizung im Auto kann so einiges schiefgehen. Denn nicht nur Handys oder Navigationsgeräte können beim Autofahren ablenken. Auch die Sitzheizung fällt immer häufiger unter die Kategorie “elektronische Geräte”, deren Bedienung nicht ablenken darf. Und wer während der Fahrt die Sitzheizung betätigt und dabei den Blick von der Straße abwenden muss, riskiert eine Strafe. Die Liste der verbotenen Geräte im Auto ist lang: Handys, Tablets und sogar Taschenrechner oder Navigationsgeräte – all diese technischen Helferlein können schnell zur Gefahr auf der Straße werden. Und tatsächlich kann dies sogar in einem Fahrverbot gipfeln.
Das Problem sind die Touchscreens. Deshalb fordern Autofahrer auch Knöpfe zurück ins Auto. Leider hat es den Anschein, dass Touchscreens in modernen Autos unvermeidlich sind. Hersteller wollen wohl nicht als “uncool” dastehen. Doch praktische Handhabung sieht anders aus. Wenn wir im Auto während der Fahrt auf einem Touchscreen die Sitzheizung einschalten, lenkt das so sehr ab, dass wir möglicherweise die Kontrolle über das Fahrzeug verlieren. Ein Fall, in dem ein Fahrer aufgrund der Bedienung des Scheibenwischers von der Fahrbahn abkam, endete mit einer Strafe von 200 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat. Das ist ein extremes Beispiel, aber alles andere als ausgeschlossen. Die Bedienung am Touchscreen wird für viele Verkehrsteilnehmer immer wieder zu einer ernsthaften Gefahrenquelle. Deshalb sollten wir uns genau überlegen, ob wir die Sitzheizung im Auto wirklich während der Fahrt einschalten müssen.
Am besten schaltet man sie vor der Fahrt ein – oder fährt kurz rechts ran
Solche Manöver sollte man nur unternehmen, wenn sie keinerlei Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen. Am besten ist es aber, die Sitzheizung vor Fahrtbeginn zu aktivieren. Ansonsten ist es auch eine gute Lösung, kurz anzuhalten, um die Funktion so sicher zu nutzen. Dann bleibt die Fahrt nicht nur angenehm warm, sondern obendrein noch straffrei!