Sitzplatz verfällt: Neue 15-Minuten-Regel bei der Deutschen Bahn

Die Sitzplätze einer leeren Bahn
Symbolbild © istockphoto/say-Cheese

Reservieren bei der Deutschen Bahn lohnt sich in der Regel, doch der Sitzplatz verfällt schnell.

Wer einen Sitzplatz in der Bahn reserviert hat, sollte sich beeilen, denn eine Regel besagt, dass dieser nach einer bestimmten Zeit verfällt. Es heißt also: schnell sein.

Reservieren lohnt sich

Wer öfter Bahn fährt, kennt den Ärger. Gerade auf beliebten Strecken wird es schnell voll. Je nachdem, wie lange die Fahrt dauert, muss man unter Umständen stundenlang im Gang stehen. Alle, die einen bequemen Sitzplatz stundenlangem Stehen vorziehen, haben die Möglichkeit, diesen bereits im Voraus zu reservieren. Und das muss nicht mal teuer sein, denn in der zweiten Klasse kostet die Reservierung im Fernverkehr bei der Deutschen Bahn nur 4,90 Euro.

Doch Achtung: Manchmal lohnt es sich, die genauen Bedingungen einer Buchung zu lesen. Wer das bei der Reservierung des Sitzplatzes nicht getan hat, kann schnell eine böse Überraschung erleben. So könnte sich bereits jemand anderes den Platz gesichert haben, wenn man selbst sich nach dem Einsteigen zu viel Zeit gelassen hat. Und das zu Recht, denn eine Regel besagt, dass der Platz in der Tat nach wenigen Minuten verfällt.

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Bitte schnell sein

Wer einen Sitzplatz reserviert, tut dies nicht automatisch für die gesamte Fahrtzeit. Das ist nur der Fall, wenn der Platz spätestens 15 Minuten nach Abfahrt auch aufgesucht und belegt wird. Geschieht dies nicht, steht er wieder allen Passagieren zur Verfügung. Nach den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn darf sich nach dieser Zeit jeder auf den Platz setzen, da keine Ansprüche mehr bestehen.

Die Deutsche Bahn empfiehlt daher all jenen, die einen Sitzplatz reserviert haben, ihn in der Regel direkt nach der Abfahrt aufzusuchen, damit er nicht verfällt. Nach Ablauf der Zeit verschwindet sogar die Reservierungsanzeige am Platz. Somit geht automatisch jeder Reisende davon aus, dass es sich um einen freien, nicht reservierten Platz handelt. Wer es sich aufgrund dessen dort bequem macht, muss auch nicht mehr aufstehen. Der Reservierungsanspruch ist verfallen. Im Zweifel können Betroffene immer einen Zugbegleiter dazuholen, denn oft gibt es eine andere Lösung für das Platzproblem.