Sofort abreißen: Autoaufkleber verboten – Hohe Bußgelder drohen

Auf einem Auto befindet sich neben dem Nummernschild ein Aufkleber mit einer gelben Umrandung und einem roten Smiley in der Mitte. In dem gelben Rand steht: "Atomkraft? Ja, bitte".
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Leute aufgepasst! Nicht jeder Autoaufkleber darf das Fahrzeug zieren, denn einige sind verboten und ziehen hohe Bußgelder nach sich. Deshalb sollte man auf jeden Fall die Regeln kennen und sich daran halten.

In Deutschland bekleben viele Menschen ihre Autos. Meistens handelt es sich dabei um den Sticker des Lieblingsfußballvereins oder den Namen des mitfahrenden Kindes. Doch bestimmte Autoaufkleber sind verboten und man bezahlt bei Missachtung hohe Bußgelder.

Ein Recht auf Personalisierung – “Trotzdem gelten Regeln”

Wer sich ein Auto gekauft hat und beabsichtigt, es längere Zeit zu behalten, verspürt früher oder später den Wunsch, das Fahrzeug zu personalisieren. Oft sieht man einen Sticker des Lieblingsfußballvereins, Angelvereins oder anderer Sportgemeinschaften. Immer öfter anzutreffen sind auch die Namen von mitfahrenden Familienmitgliedern und dem Familienhund. Noch relativ selten, aber doch schon mit einem zunehmenden Trend, gibt es auch Autofahrer, die ihre Seitenfenster und die Heckscheibe bekleben. Ein dort aufgebrachter Sticker kann schon einmal die ganze Scheibe einnehmen. Doch bei aller Liebe zur Individualisierung müssen sich die Autobesitzer an bestimmte Regeln halten.

Diese Autoaufkleber sind verboten: Hohe Bußgelder sind die Folgen

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Dass Aufkleber, die rassistisch, diskriminierend oder beleidigend gegenüber bestimmten Personen- und Berufsgruppen sind, haben wir euch bereits in einem vorherigen Artikel vorgestellt. Zwar sollte dies selbstverständlich sein. Doch einige solcher Sticker sind doch immer wieder einmal anzutreffen. Aber es gibt noch weitere Aufkleber, die man nicht verwenden darf. Dazu gehören solche, die die Sicht des Fahrers behindern. So darf man auf die Windschutzscheibe – außer der Umweltplakette und der Vignette – keine weiteren Sticker kleben. Ausnahme: Ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen am oberen Rand der Frontscheibe ist erlaubt. Auf der Heckscheibe und den Seitenscheiben darf die beklebte Fläche nicht größer als 0,1 Quadratmeter ausmachen.

Es gibt jedoch Flächen, die man auf dem Fahrzeug gar nicht mit Stickern versehen darf. Dazu zählen das Kennzeichen, die Leuchten und die Spiegel. Denn dies würde die Sichtbarkeit, die Funktionen und die Erkennbarkeit des Kennzeichnens verhindern. Letzteres gilt auch für reflektierende Sticker, die sich in der Nähe des Nummernschildes befinden. Auch Chrom- und Spiegelfolien sind nicht erlaubt. Sie können andere Verkehrsteilnehmer behindern.