
Mit dem neuen Monat treten in der Bundesrepublik zahlreiche Neuerungen und Regeln in Kraft. Ob positiv oder negativ – in jedem Fall verändern diese ab Juni den Alltag von Millionen Bürgern.
Der Juni bringt einige Veränderungen in Deutschland mit sich. Während einige Regeln strenger werden, lockern sich andere zeitweise. Auch Händler und Verbraucher sollten sich auf Umstellungen gefasst machen.
Neue Regeln im Juni – das ändert sich gesetzlich
Auf europäischer Ebene gibt es ab dem 12. Juni eine entscheidende Änderung. Zum Stichtag setzt die EU ein gemeinsames europäisches Asylsystem um. Ziel ist es, Asylverfahren fortan flotter und unkomplizierter zu gestalten. Nicht nur europäisch, sondern global ist in den kommenden Wochen die Fußballweltmeisterschaft von Interesse. Dafür hat die Bundesregierung vorübergehend die Lärmschutzverordnungen gelockert. Ab dem 11. Juni findet die WM in den USA, Kanada und Mexiko statt. Damit Fans auch hierzulande am späten Abend oder nachts live beim Public Viewing mitfiebern können, gelten bis Ende Juli gesonderte Regeln in Sachen Ruhestörung. Unterdessen greift in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung das verschärfte Landesnichtraucherschutzgesetz.
Weiterhin ist es ab sofort einfacher, selbst produzierten Solarstrom zu teilen. Zwar gibt es nach wie vor gewisse Bestimmungen zu beachten; innerhalb einer lokalen Energiegemeinschaft soll das sogenannte „Energy Sharing“ jedoch nun deutlich unbürokratischer vonstattengehen. Nachdem die Spritpreise Anfang des Jahres ordentlich in die Höhe schossen, gilt derzeit ein Tankrabatt. Allerdings läuft dieser Ende Juni aus, wodurch eine Tankfüllung wieder deutlich teurer wird. Ob die Erhöhung schrittweise oder plötzlich erfolgt, ist aktuell nicht absehbar.
Veränderte Regeln für Händler und Verbraucher
Vielleicht sollte man doch noch einmal über einen Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr nachdenken. Die Deutsche Bahn plant für den Sommer nämlich attraktive Angebote. So sollen mit dem Familienticket bis zu fünf Personen für nur 99,99 Euro mit Fernverkehrszügen (also ICE, IC und EC) innerhalb Deutschlands hin und zurück fahren können. Das Bahnticket ist von Ende Juni bis Mitte September gültig – also bis auch im letzten Bundesland (Bayern) die Ferien vorbei sind.
Obendrein sind Online-Händler ab dem 19. Juni dazu verpflichtet, eine klar erkennbare und stets zugängliche Widerrufsschaltfläche zu schaffen. Dadurch sollen sich Verträge oder Bestellungen viel einfacher rückgängig machen lassen. Ab dem 14. Juni müssen außerdem Herkunftsländer von Honig prozentgenau deklariert werden. Auch für Milchprodukte gelten ab diesem Tag strengere Kennzeichnungsregeln.
(Quellen: Deutsche Bahn, ntv, ELSTER, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)














