Stichtag für alle Autofahrer: Bußgeld von 60 Euro droht pro Halter

Ein Auto befindet sich gerade in einem offenen Raum, in dem es gründlich von Mitarbeitern des TÜV untersucht wird. Über dem Raum steht auf einem blauen Schild in einer weißen Schrift "Hier prüft der TÜV SÜD". Daneben befindet sich das TÜV-Siegel.
Symbolbild © imago/ Sven Simon

Als Autofahrer hat man vieles zu beachten, unter anderem bestimmte Termine, an die man sich halten muss. Verpasst man einen bestimmten, kann ein Bußgeld von bis zu 60 Euro drohen.

Wer ein Fahrzeug fährt oder auch nur besitzt, steht in Deutschland hoch in der Verantwortung. Dazu zählen auch Termine, die man unbedingt wahrnehmen muss. Wer dies nicht tut, riskiert ein Bußgeld von bis zu 60 Euro.

Ein hohes Maß an Verantwortung: Autofahrer müssen vieles beachten

Dass sich Autofahrer verantwortungsbewusst verhalten müssen, leuchtet vielen ein. Man befindet sich im Straßenverkehr, unter anderem mit hohen Geschwindigkeiten, und muss dementsprechend besondere Sorgfalt und Umsicht walten lassen. Doch auch wer ein Auto nur auf dem Papier besitzt, also als Halter bei der Zulassungsstelle geführt ist, wird zur Kasse gebeten. Zum Beispiel wird er bei einer Geschwindigkeitsübertretung angeschrieben und muss das entsprechende Bußgeld bezahlen. Natürlich kann er sich durch entsprechende Nachweise rechtfertigen. Doch alleine dieses Beispiel zeigt, wie genau man es in Deutschland mit dem Besitz eines Fahrzeugs nimmt. Dies gilt auch für einen wichtigen Termin, den man unbedingt wahrnehmen muss.

Termin wird bei vielen Autofahrern lässig gesehen: Dabei drohen Bußgelder und weitere Konsequenzen

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Eigentlich lernt man es schon in der Fahrschule: Ein Neufahrzeug muss nach drei Jahren zur Hauptuntersuchung, ein Gebrauchtwagen alle zwei Jahre. Den Termin kann man nicht vergessen, denn er steht auf dem hinteren Kennzeichen. Dennoch nehmen es viele Autofahrer mit diesem Termin wohl nicht so genau. Es gilt nämlich: Punktgenau zwei Jahre später muss das Fahrzeug wieder zum TÜV, wie man es umgangssprachlich nennt.

Der Gesetzgeber gibt den Menschen eine Übergangsfrist von zwei Monaten. Überzieht man den Termin länger als zwei bis zu vier Monate wird ein Bußgeld für den Pkw von 15 Euro fällig. Bei einem Versäumnis zwischen vier und acht Monaten gibt es ein Bußgeld von 25 Euro. Danach drohen schon ernstere Konsequenzen: Bei einer Überschreitung von über acht Monaten gibt es ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Zudem steigen die TÜV-Gebühren um 20 Prozent an. Verursacht man einen Unfall und es wird nachgewiesen, dass dieser aufgrund von technischen Mängeln zustande kam, kann die Kfz-Versicherung sogar Regress nehmen. Dies bedeutet, dass man einen Teil, den die Versicherung bereits an den Geschädigten gezahlt hat, zurückzahlen muss. Daher gilt: Lieber das Auto rechtzeitig zur Hauptuntersuchung vorstellen.