Strafen drohen: Neue Auto Ausstattung wird bald zur Pflicht

Mercedes-Benz E220d
Symbolbild © istockphoto/DarthArt

2022 ist ein Jahr der Veränderungen. Auch bei den Autos. Denn zur Sicherheit werden bald einige Assistenzsysteme zur Pflicht.

Die Sicherheit im Straßenverkehr soll erhöht werden. Um dies zu schaffen und um für mehr Sicherheit für Autofahrer zu sogen, wurde eine neue Verordnung erlassen.

2022 müssen zahlreiche Assistenzsysteme verbaut sein

Auf Autofahrer kommen einige Neuheiten zu. Die EU hat bereits 2019 eine Verordnung beschlossen. Diese wird nun offiziell gültig. Die neue Verordnung sieht vor, dass ab dem 6. Juli alle neue Fahrzeugtypen über eine gewisse Grundausstattung verfügen müssen.

Serienmäßig müssen zahlreiche neue Assistenzsysteme verbaut sein. Darunter sind zum Beispiel ein Notfall-Spurhalteassistent oder ein Müdigkeitswarner.

Für alle Neufahrzeuge werden diese Assistenzsysteme dann 2204 zur Pflicht.

Diese Assistenzsysteme sind nun vorgeschrieben

Ab dem 06. Juli 2022 sind die folgenden Assistenzsysteme in allen neuen Fahrzeugtypen vorgeschrieben.

Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Dieser verhindert, dass Autofahrer das Tempolimit überschreiten. Er verfügt über digitale Straßenkarten und eine Verkehrszeichenerkennung. So kann er erkennen, ob die Tempolimits eingehalten werden. Bei Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit warnt das System sowohl akustisch als auch visuell.

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Notbremsassistent: Dieser erkennt selbständig Gefahrensituationen und kann das Fahrzeug abbremsen. Dies kann Kollisionen verhindern.

Notfall-Spurhalteassistent: Dieser ist bereits vielen bekannt. Er soll jedoch jetzt zum Standard in Fahrzeugen werden. Er greift aggressiv ein, wenn das Fahrzeug von der Straße abzukommen droht oder in den Gegenverkehr gerät.

Vorrichtung zum Einbau einer Alkohol-Wegfahrsperre: Diese wurde schon 2019 von den EU-Staaten beschlossen. Zunächst handelt es sich aber nur um eine standardisierte Schnittstelle. Die Alkohol-Wegfahrsperre kann dann bei Bedarf verbaut werden.

Müdigkeitserkennung: Diese verhindert Sekundenschlaf am Steuer. Die Müdigkeitserkennung analysiert das Fahrverhalten des Fahrers. Bei Bedarf weist sie mit akustischen und optischen Zeichen darauf hin, dass Pausen eingehalten werden müssen.

Rückfahrassistent: Dieser warnt beim Rückwärtsfahren vor Passanten oder anderen Hindernissen.

Sicherheitsgurt-Warnsystem: Dieses ist bereits seit dem 1. September 2019 für Vorder- und Rücksitze vorgeschrieben. Bisher nur für neue typgenehmigte Fahrzeuge. Diese Regelung gilt jetzt für alle neu zugelassenen Autos.

Unfalldatenspeicher: Dieser funktioniert ähnlich wie die „Black Box“ im Flugzeug. Hierbei handelt es sich um einen Datenspeicher. Dadurch ist es möglich, einen Unfallhergang zu rekonstruieren.