Teure Falle für E-Autos – beim Supermarkt-Laden droht Ärger

Das Bild zeigt die Nahaufnahme eines Tankdeckels eines E-Autos. Der Deckel ist gerade aufgeklappt und das Ladekabel der Ladesäule steckt. Auf dem Stecker der Ladesäule sitzt ein rosafarbenes Sparschwein.
Symbolbild © istockphoto/deepblue4you

Immer mehr E-Autofahrer berichten von Ärger, den sie nach dem Laden beim Supermarkt hatten. Sie durften am Ende zusätzlich zu den Ladegebühren noch mehr Geld zahlen. Und das nur, weil sie auf ein Detail nicht geachtet hatten.

Die Fälle häufen sich, in denen Autofahrer berichten, dass nach dem Laden ihres E-Autos beim Supermarkt noch eine Menge Ärger auf sie zukam. Experten mahnen nun zur Achtsamkeit und warnen vor einer teuren Falle.

App gibt Lademöglichkeiten an: „Nicht blind vertrauen“

Ähnlich wie die Tank-Apps gibt es auch Apps, die Besitzern von E-Autofahrern Möglichkeiten zeigen, um ihr Fahrzeug aufladen zu können. Diverse Anbieter haben dieses Feld bereits für sich entdeckt und geben den E-Autofahrern mehr als nur verfügbare Ladesäulen in der Umgebung an. Über viele der Apps kann man sich sogar bei den entsprechenden Ladesäulen anmelden und direkt per Smartphone bezahlen. Der Typ der Ladesäule sowie die Verfügbarkeit werden in den Apps direkt angezeigt. Zudem kann man bei einigen auch abrufen, ob man an den Säulen mit einem Vertrag oder frei das Fahrzeug laden kann. Allerdings häufen sich nun die Beschwerden von E-Autofahrern, sodass Experten dazu raten, diesen Apps nicht blind zu vertrauen.

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Beim Supermarkt-Laden droht Ärger: Ladevorgang wird zur Falle

Wie Tankstellen auch an Sonn- und Feiertagen die Möglichkeiten zum Tanken bieten, will man natürlich auch als E-Autofahrer diese Chance nutzen und sein Fahrzeug an ruhigen Tagen laden. Die Apps bieten auch diese Möglichkeit. Gerade die Ladesäulen auf den Parkplätzen von Supermärkten und Discountern sind auch an Sonn- und Feiertagen zugänglich. Dies nutzten einige Autofahrer, da die App ihnen einen solchen Standort anzeigte. Doch nach dem Laden kam einige Tage später die böse Überraschung.

Ein E-Autofahrer machte seinem Ärger in den sozialen Medien Luft. Nachdem er auf zwei verschiedenen Parkplätzen von Supermärkten sein Fahrzeug geladen hatte, bekam er einen Brief mit der Aufforderung, 30 Euro zu zahlen. Er habe sich nicht an die auf den Parkplätzen ausgewiesenen Öffnungszeiten gehalten. Dass die Ladesäulen frei zugänglich seien, hieße nicht, dass man sich nicht an die Öffnungszeiten des Supermarktes halten müsse. Genau darauf verweisen Experten jedoch. Die Nutzung der App bewahre nicht davor, sich vor Ort die Gegebenheiten anzuschauen. Das bedeutet eben auch, dass man darauf achten muss, ob das Laden nur zu den Öffnungszeiten des Supermarktes oder generell möglich ist.

(Quellen: BNetzA, EnBW)