Trotz Kälte: Heizungsverbot für Autos in Deutschland soll kommen

Ein Mann sitzt in Winterjacke in seinem Auto hinterm Steuer und hat die Kapuze auf. Er haucht in seine Hände, um sie zu wärmen. Es ist extrem kalt in dem Wagen, weil die Heizung ausgefallen ist.
Symbolbild © istockphoto/frantic00
Folgen:

Die Temperaturen sinken. Und dennoch droht für Autos in Deutschland ein spezielles Heizungsverbot. Auch wenn es draußen sogar schon gefriert, soll sich daran nichts ändern.

Dunkle Tage, glatte Straßen – und dennoch soll in Deutschland für Autos ein Heizungsverbot kommen. Beziehungsweise ist es jetzt schon gültig. Unter anderem fürs Klima sollen wir jetzt alle die Heizung ausgeschaltet lassen.

Sogar an kalten Wintermorgen müssen Deutschlands Autofahrer frieren

Vor allem, wenn wir in dieser Jahreszeit morgens auf die Straße müssen, freuen wir uns schon auf unser Auto, um dort schnellstmöglich die Heizung einzuschalten. Der Wageninnenraum wärmt sich fast im Nu auf, und dann ist es dort so kuschelig, dass man am liebsten gar nicht mehr aussteigen möchte. Doch es gibt für Autos in Deutschland tatsächlich so etwas wie ein Heizungsverbot. Wann die Heizung ausbleiben muss, entscheidet dabei aber nicht die Jahreszeit oder die Außentemperatur. Ob Schnee auf den Straßen liegt, ist ebenfalls nicht von Belang. In bestimmten Fällen ist das Heizen in unserem Wagen nicht erlaubt, so sehr wir uns das auch wünschen. Wer kalte Füße kriegt und die Heizung trotzdem einschaltet, zahlt unter Umständen ein unangenehmes Bußgeld.

Natürlich könnte man seine Standheizung einschalten – wenn man denn eine hat. Standheizungen gehören in der Regel nicht zur Standard-Ausstattung. Also müssen wir doch frieren? Manchmal ist das wirklich so, denn in gewissen Situationen gilt für die Autos in Deutschland ein Heizungsverbot. Das alles hat mit dem Paragrafen 30 der Straßenverkehrsordnung zu tun. Dieser schreibt vor, dass das “unnötige Laufenlassen des Motors” untersagt ist. Der Motor muss aber nun einmal laufen, damit auch die Heizung funktioniert. Und das führt zu nervigen – und eisigen – Momenten im Winter.

Lesen Sie auch
Gesetzesänderung droht: Deutschlandticket steht vor dem Aus

Die strikten Umweltvorgaben schränken unser Recht auf Heizen massiv ein

Auch wenn es verlockend ist, das Auto vor dem Losfahren schon einmal vorzuwärmen, ist das verboten. Sollte man dennoch dabei erwischt werden, zahlt man bis zu 80 Euro an die Behörden. Für den Stau gilt das Gleiche. Wenn man bei Schnee und Eis einfach nicht vorankommt, liegt nichts näher, als den Motor laufenzulassen, um es im Inneren wenigstens schön gemütlich zu haben. Fehlanzeige – auch das ist untersagt. Begründet wird der Paragraf 30 mit unnötiger Umweltbelastung sowie Lärmbelästigung für die Umgebung.

Die Regel hat es also auf den Motor des Autos abgesehen, betrifft damit aber auch fast immer die Heizung – weshalb man in Deutschland in einer Park- oder Stau-Situation von einem regelrechten Heizungsverbot reden kann. Denn längst nicht alle besitzen eine Standheizung, die auch ohne eingeschalteten Motor funktioniert. Alle anderen müssen im Winter in ihrem Auto zittern, solange es nicht fährt und man endlich wieder heizen kann. Bewusst sollte man sich auch dieses Verbots im Winter sein. Autofahrern drohen hier bis zu 50.000 Euro Bußgeld.