Trotz Kälte gibt es für Autos ein Heizverbot, das man unbedingt beachten sollte. Tut man dies nicht, drohen hohe Bußgelder. Die Heizung muss in bestimmten Fällen aus bleiben.
Jetzt im Herbst und später im Winter ist es draußen frühmorgens wieder kalt. Neben dem Freikratzen der Scheiben schalten viele Autofahrer die Autoheizung an, damit die Scheiben schneller frei werden und es im Auto schneller warm wird. Doch trotz der Kälte gibt es für Autos ein Heizverbot. Wer dies nicht beachtet, muss ein hohes Bußgeld bezahlen.
Regeln betreffen nicht nur das Autofahren selbst
In der Fahrschule lernen wir neben den Verkehrszeichen und den Regeln im Straßenverkehr auch grundlegende Dinge über das Fahrzeug selbst. Was dort jedoch kein Fahrschüler lernt, ist all das, was nach der bestandenen Prüfung als Autobesitzer auf einen zukommt. Dazu zählt unter anderem, was man im Auto mit sich führen darf. Es gibt nämlich Gegenstände, die in einem Fahrzeug nichts zu suchen haben.
Heizverbot für Autos trotz kalter Temperaturen
Trotz der kalten Temperaturen darf man zum Beispiel auch nicht die Heizung im Auto laufen lassen. Dies gilt jedoch nur für eine bestimmte Situation, die wahrscheinlich jeder von uns kennt. Morgens vor der Arbeit müssen bei Nachtfrost die Autoscheiben freigekratzt werden. Damit das schneller geht, lassen viele schon einmal das Auto an und heizen das Wageninnere vor. Doch genau das ist verboten. Auch wenn man länger im Stau oder auf einem Parkplatz steht, muss die Heizung aus bleiben.
Dieses Gebot findet man in der Straßenverkehrsordnung unter der Überschrift “Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot”. Im ersten Abschnitt heißt es hier, dass man Lärm und Abgasbelästigungen vermeiden soll, wenn nötig. Auch Motoren unnötig laufen zu lassen, fällt unter dieses Verbot. Hält man sich nicht daran und wird erwischt, droht laut Bußgeldkatalog eine Strafe von 80 Euro. Wer jetzt denkt, dass man das Vorheizen in der Regel auf dem eigenen Grundstück tut und man dort ja machen kann, was man will, irrt. Denn hier gilt das Landes-Immissionsschutzgesetz, das ebenfalls das unnötige Laufenlassen des Motors verbietet.