
Eine neue Statistik zeigt, dass immer mehr Fahrzeuge schwerwiegende Mängel haben. Deshalb wird der TÜV neben anderen Prüfstellen nun deutlich strenger. Dies hat auch enorme Folgen für die Autofahrer.
Immer mehr Fahrzeuge weisen Mängel auf, die auf den Straßen zu schweren Folgen führen können. Deshalb wird der TÜV nun strenger. Bei bestimmten Mängeln ist sofort die notwendige Plakette weg.
Immer mehr Mängel: Neue Statistik zeigt Fehler auf
Die Mängelquoten bei der Hauptuntersuchung steigen kontinuierlich an. Laut aktuellem TÜV-Report fällt mittlerweile mehr als jedes fünfte Fahrzeug aufgrund von erheblichen oder gefährlichen Mängeln durch die Prüfung. Grund dafür ist vor allem das steigende Durchschnittsalter der Autos auf deutschen Straßen. Gleichzeitig verschärfen die Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS ihre Kriterien. Insbesondere bei moderner Fahrzeugtechnik und Software. Werden bestimmte Mängel festgestellt, gibt es keine Plakette mehr.
Deshalb sollten sich Autofahrer unbedingt um dringende Mängel kümmern und ihr Fahrzeug gut in Schuss halten. Laut TÜV-Bericht gibt es dabei bestimmte Kategorien, in denen sich vermehrt Mängel einschleichen. Als Autofahrer kann man vorbeugen.
TÜV wird strenger: Bei diesen Mängeln gibt es keine Plakette mehr
Ein komplett defektes Leuchtmittel wie das Abblendlicht, eine zu geringe Leuchtwirkung oder falsch regulierte, blendende Scheinwerfer führen direkt zum Verweigern der Plakette. Ein Totalausfall der Bremslichter wird seit einigen Jahren nicht mehr nur als erheblicher, sondern als gefährlicher Mangel eingestuft. Ungleichmäßige Bremswirkung, stark verschlissene Bremsscheiben oder rissige Bremsschläuche sind absolute K.-o.-Kriterien. Gebrochene Fahrwerksfedern, ausgeschlagene Achsgelenke oder defekte Stoßdämpfer zählen zu den klassischen schweren Mängeln im Alter und führen ebenfalls zum Verlust der Plakette.
Fahrzeuge auf deutschen Straßen werden immer moderner. Deshalb gibt es nun auch hier strengere Richtlinien. Leuchtet eine sicherheitsrelevante Warnlampe dauerhaft, gibt es keine Plakette. Ein prominentes Beispiel ist die Airbag- oder SRS-Kontrollleuchte. Bleibt diese nach dem Motorstart an, gilt das System als nicht funktionstüchtig und führt zum Nichtbestehen. Vorgeschriebene Sicherheitsfeatures wie das Antiblockiersystem oder das Elektronische Stabilitätsprogramm werden über die On-Board-Diagnose ausgelesen. Liegt hier ein Fehler im Speicher vor, verweigert der Prüfer die Plakette.
(Quellen: TÜV, dpa)














