Über 700 Euro Strafe: Parkscheibe im Urlaub kann teuer werden

Die Hand eines Mannes hält eine Parkscheibe fest. Auf der Uhr ist 14 Uhr oder auch 2 Uhr eingestellt. Im Hintergrund erkennt man einen Teil des Lenkrads und das Innenleben eines Autos.
Symbolbild © imago/Manfred Segerer

Wer mit dem Auto verreist, achtet oft auf Tempolimits und Mautgebühren. Doch auch beim Parken gelten im Ausland häufig andere Vorschriften. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert eine Strafe – in einigen Fällen sogar über 700 Euro.

In Deutschland müssen Autofahrer beim Parken verschiedene Vorschriften beachten. In vielen Städten begrenzen Behörden die Parkdauer in bestimmten Bereichen und verlangen deshalb die Nutzung einer Parkscheibe. Viele Reisende gehen davon aus, dass dieselben Vorgaben auch in anderen europäischen Ländern gelten.

Autourlaub in Europa: Beim Parken gelten oft andere Regeln

Mit Beginn der Sommerferien zieht es viele Menschen mit dem eigenen Auto ins Ausland. Beliebte Reiseziele liegen oft nur wenige Fahrstunden entfernt und lassen sich bequem über die Straße erreichen. Viele Urlauber fahren deshalb nach Österreich, Italien oder in andere europäische Länder. Dabei konzentrieren sich die meisten auf Themen wie Vignetten, Mautgebühren oder Verkehrsregeln. Deutlich weniger Aufmerksamkeit erhält hingegen das Parken. Dabei unterscheiden sich die Vorschriften teilweise erheblich von den deutschen Regelungen.

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Über 700 Euro Strafe: Parkregel sorgt für Ärger in Österreich

Besonders tückisch zeigt sich die Situation in Österreich. Viele deutsche Autofahrer nutzen dort automatisch ihre gewohnte Parkscheibe, wenn sie ihr Fahrzeug in einer Kurzparkzone abstellen. Genau an diesem Punkt lauert jedoch ein Risiko. Nach den österreichischen Vorschriften müssen Parkscheiben die Zeit in Viertelstunden-Schritten anzeigen. Deutsche Modelle erfüllen diese Anforderung in der Regel nicht, weil sie vorwiegend auf halbe Stunden ausgelegt sind. Wer deshalb glaubt, korrekt geparkt zu haben, kann dennoch gegen die örtlichen Bestimmungen verstoßen.

Für Betroffene kann dieser Fehler spürbare Folgen haben. Nach Angaben fallen bereits bei einem ersten Verstoß Kosten zwischen 21 und 50 Euro an. Wer die Forderung nicht begleicht oder erneut gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Verwaltungsstrafverfahren rechnen. In solchen Fällen kann die Strafe deutlich höher ausfallen und bis zu 726 Euro erreichen. Zudem akzeptieren die Behörden in Österreich keine elektronischen Parkscheiben.

(Quellen: ADAC, Auto Motor und Sport, eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure)