Für viele dürfte dies eine gute Nachricht sein: Den Bürgergeld-Empfängern wird eine Autoreparatur in Deutschland bezahlt. Dazu müssen sie jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Auch wenn die Wirtschaftslage nicht so ernst wie jetzt ist, haben Empfänger von Leistungen es oftmals schwer über die Runden zu kommen. Sparen für Notfälle können sie dabei kaum. Nun gibt es jedoch eine Nachricht, die bei vielen Erleichterung schafft: Bei Bürgergeld-Empfängern wird eine Autoreparatur vom Jobcenter bezahlt.
Am Existenzminimum: Sparen einfach nicht möglich
563 Euro sieht derzeit der Bürgergeld-Satz für einen alleinstehenden Menschen vor. Hinzu kommt die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese werden meist direkt an den Vermieter gezahlt. Das heißt: Der Regelsatz muss für den ganzen Monat reichen. Davon müssen auch Anschaffungen wie Möbel und neue Kleidung finanziert werden. Sparen für den Notfall ist bei einem so geringen Betrag einfach nicht möglich. Geschweige denn das Bezahlen der Reparatur, wenn das Auto kaputt gegangen ist. Ein einfaches Austauschen eines Teils kann schon mehrere Hundert Euro betragen – insbesondere dann, wenn man eine Fachwerkstatt beauftragen will.
Entscheidung: Reparaturkosten müssen übernommen werden
Eine Bürgergeld-Empfängerin beantragte die Übernahme der Reparaturkosten von knapp 590 Euro beim zuständigen Jobcenter und bekam eine Ablehnung. Daraufhin klagte sie und gewann. Denn das Sozialgericht in Mainz gab ihr Recht: Sie brauchte das Auto, um weiterhin zur Arbeit zu gelangen. Und dies ist auch die Voraussetzung für die Anwendung des § 24 im SGB II “Abweichende Erbringung von Leistungen”, nämlich dann, wenn es sich um einen unabweisbaren Bedarf handelt. Dies war in dem Fall der Klägerin gegeben, denn sie hätte sonst ihren Job nicht weiterhin ausüben können.
Voraussetzung dafür. dass den Bürgergeld-Empfängern die Autoreparatur durch das Jobcenter bezahlt wird, ist auch, dass kein nennenswertes Vermögen vorhanden sein darf, aus dem man die Reparatur selbst bezahlen könnte. Das Fahrzeug darf den Wiederverkaufswert von 15.000 Euro nicht überschreiten. Sonst ist es nicht angemessen und der Bürgergeld-Empfänger muss es verkaufen. Ansonsten steht einer Übernahme der Kosten nichts entgegen.