Jeder kennt es – das schwarz-weiße Autokennzeichen, das schon immer auf deutschen Straßen und Autobahnen anzutreffen war. Doch handelt es sich dabei nicht um die einzige Variation, denn für einige Autos gibt es auch ein grünes Kennzeichen.
Auf deutschen Straßen herrschen viele Regeln und in den zuständigen Ämtern dahinter viel Bürokratie. Das klassische schwarz-weiße Autokennzeichen mit Nummern und Buchstaben ist aus diesem Konstrukt kaum wegzudenken. Doch gibt es auch ein grünes Kennzeichen für bestimmte Autos, das eigentlich viel mehr Fahrzeugbesitzer nutzen könnten und sollten.
Grüne Kennzeichen bietet ganz klaren, monetären Vorteil
In Deutschland fallen grüne Kennzeichen an Fahrzeugen besonders ins Auge. Sie weisen darauf hin, dass das Fahrzeug, zum Beispiel ein Krankenwagen, von der Kfz-Steuer befreit ist. Die Steuerbefreiung betrifft jedoch nicht alle Fahrzeuge, sondern nur solche, die spezifischen Voraussetzungen entsprechen. Fahrzeuge mit grünen Nummernschildern sind oft im land- oder forstwirtschaftlichen Bereich im Einsatz, aber auch spezielle Nutzfahrzeuge, die ausschließlich für bestimmte Zwecke zugelassen wurden, dürfen diese Kennzeichen tragen. Beispiele sind Traktoren, Baumaschinen oder auch Anhänger für den Transport von Tieren oder Sportgeräten.
Damit ein Fahrzeug die Befreiung von der Kfz-Steuer erhält, muss man es strikt für den vorgesehenen Zweck nutzen. Landwirte, die Traktoren mit grünem Kennzeichen betreiben, dürfen diese beispielsweise nicht für private Zwecke einsetzen. Einen privaten Umzug darf man damit also nicht durchführen. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.
Besondere Regelungen für weitere Nutzfahrzeuge
Neben landwirtschaftlichen Maschinen und Traktoren gibt es auch Anhänger, die für Sportgeräte oder Tiere bestimmt sind und deshalb von der Steuer befreit werden können. Beispiele hierfür sind Anhänger für den Transport von Booten, Pferden oder Rettungsgeräten, die in Katastrophenfällen eingesetzt werden. Eine wichtige Regelung besagt jedoch, dass auch für Sportanhänger die Nutzung nur innerhalb des genehmigten Rahmens erfolgen darf. Ein Zweckwechsel, etwa der Einsatz für private Transporte, ist unzulässig.
Darüber hinaus können auch Zugmaschinen und Sonderfahrzeuge, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, eine Steuerbefreiung erhalten. Diese Fahrzeuge müssen jedoch bestimmte Anforderungen erfüllen, um von der Steuer befreit zu werden, und dürfen nur in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzt werden. Um ein grünes Kennzeichen zu erhalten, ist ein Nachweis der Steuerbefreiung vom Hauptzollamt erforderlich, der den speziellen Verwendungszweck des Fahrzeugs festlegt. Die Zulassung erfolgt durch die zuständige Behörde, wobei auch Haupt- und Abgasuntersuchungen nachgewiesen werden müssen, und die Kosten belaufen sich auf etwa 60 Euro.