Unbekanntes Verkehrsschild für Radfahrer sorgt für hohe Strafen

In einer belebten, viel befahrenen Straße in der Innenstadt, sind am rechten Straßenrand unzählige verschiedene Verkehrsschilder angebracht. Im Vordergrund rechts sieht man eine Person von hinten auf dem Gehweg.
Symbolbild © imago/Panthermedia

Auch wenn man denkt, die Verkehrsregeln in Deutschland zu kennen, wird man doch immer wieder überrascht. So auch Radfahrer, die auf ein unbekanntes, folgenreiches Verkehrsschild stoßen.

Ein unscheinbares Schild, ein empörter Facebook-Post und ein Spuckvorfall – wie Radwege plötzlich zum Zankapfel ganzer Orte werden. Auch ein unbekanntes Verkehrsschild kann für Radfahrer teuer werden.

Kleine Schilder, große Wirkung und schwerwiegende Unachtsamkeit

Es beginnt mit einem runden Schild am Straßenrand: blau, weißes Fahrradsymbol, scheinbar unauffällig. Doch genau dieses Verkehrszeichen mit der Nummer 237 hat es in sich. Wo es steht, schreibt es Radfahrern zwingend vor, den Radweg zu benutzen – eine klare Regel, die überraschend oft missachtet wird. Der Grund? Unwissen, Gleichgültigkeit oder beides. In einem idyllischen Ort wurde das Schild kürzlich zur Auslöserin eines öffentlichen Aufschreis. Eine Anwohnerin teilte auf Facebook eine Begegnung mit einem Radfahrer, der sie nicht nur ignorierte, sondern auch anspuckte. Laut ihrer Schilderung fuhr er nicht auf dem markierten Radweg, sondern dort, wo es verboten ist. Ihre Mahnung quittierte er mit Spott – und einer unappetitlichen Reaktion. Die Online-Community zeigte sich entsetzt.

Der Vorfall blieb kein Einzelfall: Viele Nutzer berichteten von ähnlichen Erfahrungen, was auf ein strukturelles Problem hinweist. Dabei sind die Regeln eindeutig. Das Missachten der Radwegnutzungspflicht kann mit bis zu 35 Euro Bußgeld geahndet werden. Besonders dann, wenn andere behindert oder gefährdet werden. Oft fehlt schlicht die Aufklärung. Wer weiß schon genau, was Schild 237 bedeutet?

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Unbekanntes Verkehrsschild für Radfahrer – mit echten Folgen

Die Geschichte hat noch eine tiefere Ebene: Wer im Straßenverkehr andere absichtlich anspuckt, begeht eine Straftat. Juristisch zählt das als Beleidigung (§ 185 StGB) und kann Geldstrafen im hohen dreistelligen Bereich nach sich ziehen. Die Frau im Fall hatte Glück – oder Pech –, dass der Täter unerkannt blieb. Doch auch ohne solche Ausbrüche wird klar: Die Kenntnis von Verkehrszeichen wie 237 ist essenziell. In vielen Städten sind Radwege oft zu schmal oder zugeparkt – was Radler auf Gehwege oder Straßen ausweichen lässt.

Wer das Schild aber ignoriert, verstößt nicht nur gegen Regeln, sondern riskiert auch Konflikte mit Fußgängern, Autofahrern – und dem Gesetz. Immer mehr Menschen fordern deshalb gezielte Fahrradkontrollen – nicht aus Kontrollwut, sondern aus Sicherheitsbedürfnis. Denn nur wer Regeln kennt und respektiert, sorgt für ein faires Miteinander. Verkehrsschilder wie das 237er sind dabei keine Dekoration, sondern ein wichtiges Werkzeug für Ordnung im Alltag.