Verbot im Winter für Autofahrer: Bußgeld bis 50.000 Euro droht

Ein Parkplatz angefüllt mit Autos im Winter mit Schnee. Im Vordergrund steht eine blau-silberne Ladesäule für Elektroautos. E-Auto-Besitzer müssen im Winter besonders vorsichtig sein.
Symbolbild © istockphoto/Scharfsinn86

Jetzt im Winter gibt es für Autofahrer wieder ein Verbot, an das sie sich unbedingt halten sollten. Wenn man das nämlich nicht tut, kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro drohen.

Mit der Winterszeit kommen für Autofahrer wieder einige Pflichten, aber auch Verbote. Ein wichtiges Verbot im Winter sollten Autofahrer unbedingt beachten. Wer dies nicht tut, den kann die Missachtung teuer zu stehen kommen: Bis zu 50.000 Euro werden dann fällig.

Pflichten für Autofahrer im Winter

Mit der kalten Jahreszeit müssen Autofahrer wieder mehr Dinge beachten als zu anderen Jahreszeiten. Dazu zählt unter anderem die Pflicht, für den Winter geeignete Reifen aufzuziehen. Spätestens wenn es schneit und es durch Sommerreifen zu einem Unfall kommt, kommen enorme Strafen und Ansprüche auf den Verursacher zu. Außerdem dürfen Autofahrer nicht mit zugeschneiten und vereisten Scheiben losfahren. Dadurch wird die Sicht behindert und es kann noch schneller zu Unfällen kommen. Doch es gilt noch ein weiteres wichtiges Verbot.

Missachtung kann teuer werden

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Viele Autofahrer kennen das Problem, im Winter morgens vor der Fahrt zur Arbeit: Die Scheiben sind vereist und man ist doch sowieso schon spät dran. Diese freizumachen kostet nicht nur Zeit, sondern auch echten Körpereinsatz. Denn das Eis von der Scheibe zu kratzen verlangt Kraft. Einfach heißes Wasser auf die Scheiben zu gießen und so das Eis zu schmelzen ist keine gute Idee. Durch den enormen Temperaturunterschied kann im schlimmsten Fall die Scheibe springen.

Andere Autofahrer kommen auf die Idee, einfach schon einmal den Motor anzustellen. Immerhin erwärmt dieser dann den Innenraum und damit auch die Scheiben, wodurch sie diese leichter enteisen lassen. Doch genau das ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Nach dieser darf man nämlich nicht unnötig Lärm machen. 80 Euro Bußgeld können dann fällig werden. Tut man dies auf dem privaten Grundstück, ist das Vergehen sogar noch schlimmer. Denn hier gilt das Landesimmissionsschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Damit können beispielsweise in Berlin bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen.