
Ein herber Rückschlag für die Umweltschützer! Zwei Verbrenner-Aus-Klagen gegen BMW und Mercedes sind vor dem Bundesgerichtshof gescheitert und versetzen allen, die für das Klima einstehen, einen tiefen Schlag.
Umweltschützer haben zwei Klagen gegen BMW und Mercedes angestrengt, die den beiden großen Autobauern das Umgehen des Verbrenner-Aus untersagen sollten. Nach dem Urteil sind sie damit jedoch gescheitert.
Verbrenner auch nach 2030: Immer mehr Autobauer vollziehen Kehrtwende
Eigentlich sollte ab 2035 das Verbrenner-Verbot in der ganzen EU gelten. Inzwischen wackelt dieses Verbot jedoch, denn auch die einzelnen Mitgliedsstaaten erheben schwerwiegende Einwände. Viele große Autobauer haben inzwischen reagiert und ihre Pläne, ab 2030 nur noch E-Autos zu verkaufen, angepasst. Neben innovativen E-Fahrzeugen kommen jedoch auch vermehrt neue Verbrenner auf den Markt. Einige Autohersteller hatten argumentiert, dass die Kunden sich ungern bevormunden lassen würden, was den Antrieb ihres zukünftigen Fahrzeugs anginge. Zudem trauen viele von ihnen den Elektroautos weiterhin nicht. Neben den höheren Kosten spielten auch Reparatur, Langlebigkeit und Lademöglichkeit eine große Rolle. Deshalb setze man auch weiterhin auf Verbrenner-Modelle.
Klagen gegen BMW und Mercedes: Umweltschützer verlieren Prozesse – und zeigen sich weiterhin kämpferisch
Vor dem Hintergrund der weiteren Umweltbelastung mit neuen Verbrennern hatte die Deutsche Umwelthilfe Klage gegen BMW und Mercedes eingereicht. Das Gericht sollte den Beklagten untersagen, ab 2030 Neuwagen als Verbrenner zu verkaufen. Denn die beiden großen Autobauer seien die zwei größten CO₂-Emittenten und würden damit einen Großteil des CO₂-Budgets verbrauchen. Dies würde ab 2030 weitere Einschnitte für alle anderen bedeuten. Insbesondere seien davon junge Menschen betroffen, die ab diesem Jahr hohe Einschränkungen aufgrund neuer politischer Vorgaben hinnehmen müssten.
Bereits in zwei Instanzen zuvor war die Deutsche Umwelthilfe gescheitert. Nun hat auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass die Klagen unzulässig seien. Denn Privatpersonen könnten solche Forderungen nicht gegenüber Großunternehmen durchsetzen, da sie nicht betroffen seien. Damit folgte das Gericht der Argumentation von BMW und Mercedes. Beide Konzerne hatten im Vorfeld bereits gesagt, dass solche Diskussionen in den Plenarsaal und nicht in den Gerichtssaal gehörten. Die Politik müsse entsprechende Richtlinien erlassen, Privatpersonen und Unternehmen könnten dies nicht. Dennoch zeigt sich die Umwelthilfe kämpferisch. Man wolle das Urteil prüfen und gegebenenfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, dpa, Bundesgerichtshof)














