Autofahrer müssen bei Verkehrssünden mit 800 Euro Strafe rechnen. Bei einer Blockade der Rettungsgasse, Falschparken oder Rasen drohen jetzt höhere Strafen.
Seit dem Beginn des Monats November 2021 sind im Straßenverkehr schärfere Geldstrafen wirksam. Die Strafgelder wurden angehoben und zusätzliche Vergehen wurden in den überarbeiteten Katalog für Geldbußen aufgenommen. Aber wohl kaum jemand hätte gedacht, dass bestimmte Verkehrssünden von Autofahrern nun bis zu 800 Euro Strafe führen könnten.
Neue Strafen für Rettungsgassen-Blockaden und andere Verkehrssünden
Die Strafen sind beachtlich, besonders für Verkehrsvergehen, welche die Sicherheit und den Verkehrsfluss gefährden. Personen, die es versäumen, bei einem Verkehrsstau eine Rettungsgasse zu bilden oder sie sogar blockieren, setzen sich der Möglichkeit einer Geldstrafe von bis zu 320 Euro und sogar einem Fahrverbot von einem Monat aus. Aber das ist noch nicht alles: Diejenigen, die gegen das allgemeine Verbot des Haltens oder Parkens verstoßen, müssen nun mit einem Bußgeld von bis zu 55 Euro rechnen. Doch das ist nicht die einzige Neuigkeit im Strafenkatalog. Beim Zuparken von Stellplätzen für das Laden von Elektroautos oder für Carsharing-Fahrzeuge droht eine Strafe von 55 Euro. Amtlich gekennzeichnete Einfahrten für die Feuerwehr blockieren oder Rettungsfahrzeuge zu behindern, kann dann noch teurer werden und bis zu 100 Euro kosten.
Höhere Strafen für Falschparker und Raser in Deutschland
Und die Aufzählung setzt sich fort: Wer widerrechtlich die Parkplätze für Schwerbehinderte nutzt, für den werden anstelle 35 Euro jetzt 55 Euro fällig. Bei starkem Lärm, einer Belästigung durch Abgase und sinnlosem Hin und Her-Fahren fallen Geldstrafen bis zu 100 Euro an. Die Höchststrafen betreffen jedoch die Temposünder. Bei einer Überschreitung von 70 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften drohen Bußgelder bis zu 800 Euro. Die Änderungen im Bußgeldkatalog sind drastisch und verfolgen unter anderem das Ziel, die Verkehrssicherheit und die Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten. Nach Angaben des ADAC müssen Verstöße innerhalb von drei Monaten ab dem Tag des Vergehens geahndet werden. Wird der Fahrzeughalter innerhalb dieser Frist nicht angemahnt und das Bußgeld in Rechnung gestellt, verjähren sie.