Viele ahnungslos: Auto einfach vor Garage parken – “Wird teuer”

Ein großes silbernes Auto, ein Geländewagen, parkt vor einer privaten Garage. Daneben steht ein Einfamilienhaus. Davor ist ein sauberer, kleiner Garten mit kurz geschnittener Wiese angelegt. Die Häuser sind Neubauten. Die Sonne scheint.
Symbolbild © istockphoto/KatarzynaBialasiewicz

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Das Auto vor der eigenen Garage zu parken, ist für viele selbstverständlich. Die meisten wissen jedoch nicht, dass das zu Problemen führen kann. Im Ernstfall kostet es sogar richtig viel Geld.

Eigentlich logisch: Wer eine Garage besitzt, kann sein Auto ohne Probleme vor dieser parken. Das zumindest glauben vielen. Doch dem ist nicht so! Tatsächlich kann dieses Handlung Autofahrer richtig viel Geld kosten.

Kann Probleme verursachen: Auto vor Garage parken

Auf Deutschlands Straßen sind rund 50 Millionen Autos unterwegs. Wer in einer Großstadt wohnt, steht dabei häufig vor einem Problem: Wo das eigene Auto parken? Wer Besitzer eines Hauses und einer Garage ist, für den stellt sich die Frage gar nicht. In dem Fall kann man das Auto in der Garage parken – oder im Notfall davor. Denn: Viele Menschen nutzen diese als Abstellraum, parken dort Fahrräder, Motorräder und Co. Für das Auto ist nicht immer Platz.

Doch Vorsicht: Das Auto vor der Garage zu parken, kann für Probleme sorgen. Rein rechtlich ist dieser Vorgang natürlich nicht verboten, sofern man nicht die Garage einer fremden Person zuparkt. Aber auch Versicherungen spielen bei Autos eine wichtige Rolle, und genau die können beim Parken Probleme machen. Viele Autofahrer wissen davon gar nichts – und im schlimmsten Fall kann diese Unwissheit sie jede Menge Geld kosten.

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Vor der Garage parken kann richtig teuer werden

Um einen Versicherungsschutz für sein Auto zu bekommen, muss man bei der Versicherung angeben, ob das Auto auf einer öffentlichen Straße oder in einer Garage geparkt wird. Der Grund: Ein geschütztes Fahrzeug ist weniger anfällig für Schäden und dementsprechend ist auch die Versicherung günstiger. Probleme entstehen jedoch dann, wenn man angibt, das Auto in der Garage zu parken, das aber nicht macht und das Fahrzeug stattdessen beispielsweise davor abstellt. Dann hat der Autofahrer nämlich entgegen den Angaben im Vertrag gehandelt.

Entsteht dann ein Schaden, kann es teuer werden. Das Landgericht Magdeburg entschied jetzt über den Fall eines Autofahrers, dessen Fahrzeug gestohlen wurde. Allerdings parkte er dieses nicht, wie angegeben, in der Garage, sondern davor. Die Versicherung zahlte daher trotz Vollkaskoversicherung 40 Prozent weniger, als dem Beschädigten eigentlich zugestanden hätte. Das Gericht gab der Versicherung Recht, der Bestohlene habe die Diebstahlgefahr erhöht, als er das Auto vor der Garage parkte.