Die deutschen Regeln zur Straßenverkehrsordnung sind sehr komplex und nur die wenigsten kennen sie alle. Manche Aufkleber am Straßenrand sollte man unbedingt beachten und leider sind da viele ahnungslos. Zeit, das zu ändern!
Auf deutschen Straßen, sei es als Autofahrer oder Fußgänger, entdeckt man immer wieder Erstaunliches, wenn man mit offenen Augen durch die Welt geht. Vieles dient als Warnhinweis und das wichtigste vermittelt einem natürlich die Führerscheinprüfung. Einen bestimmten Aufkleber am Straßenrand lohnt es, zu beachten – und das gerade deshalb, weil viele ahnungslos sind.
Dieses alte Verkehrszeichen hat eine tiefe Bedeutung
Im Straßenverkehr der Bundesrepublik gibt es viele Zeichen, die uns durch den Alltag leiten. Einige sind allgemein bekannt, während man andere eher weniger beachtet. Eines dieser unterschätzten Symbole ist der sogenannte Laternenring. Dieses rot-weiß leuchtende Zeichen, das auf einer Höhe von etwa 1,5 Metern angebracht ist, findet man an manchen Straßenlaternen.
Der Laternenring markiert dabei Straßenlaternen, die nicht die gesamte Nacht hindurch leuchten. Damit ist er also speziell in Ortschaften nützlich, in denen die Beleuchtung nach einer gewissen Uhrzeit ausgeschaltet wird. Er liefert quasi einen wichtigen Hinweis für Bürger, die noch spätnachts unterwegs sind. Im roten Feld des Aufklebers können oft auch die exakten Zeiten stehen, wann die Laterne erlischt. Dies stellt sicher, dass Autofahrer und Passanten darüber informiert sind, wann die Umgebung im Dunkeln liegt und besondere Vorsicht geboten ist. Interessanterweise gibt es diese Markierung ausschließlich in Deutschland und Österreich und das schon auf Grundlage einer Tradition seit 1937.
Wie der Laternenring das Parken beeinflusst
Einen Haken hat dieser Aufkleber aber. Wenn man sein Auto in der Nähe einer Straßenlaterne mit einem Laternenring abstellt, muss man sicherstellen, dass das eigene Fahrzeug auch im Dunkeln gut sichtbar bleibt. Damit das Fahrzeug auch nach dem Erlöschen der Laterne nicht unbeleuchtet im Dunkeln steht, sollte man daher das Stand- oder Parklicht einschalten. Laut § 17 der StVO darf nämlich kein Fahrzeug ohne Beleuchtung am Straßenrand abgestellt werden, da dies eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könnte.
Vergisst man das, riskiert man, wie für so viele andere Kleinigkeiten auch, nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Mitschuld, falls es zu einem Unfall kommt. Ein Auto, das in der Dunkelheit schwer zu sehen ist, birgt schließlich auch ein höheres Unfallrisiko. Vor allem innerhalb geschlossener Ortschaften reicht es oft, nur die Seite des Autos zu beleuchten, die zur Straße hin zeigt. Bei den meisten Autos lässt sich das Parklicht ganz einfach durch den Blinkerhebel aktivieren. Ein kleiner, praktischer Handgriff, der im Zweifel viel Ärger ersparen kann.