Ein alltäglicher Fehler beim Abstellen des Fahrzeugs sorgt für Strafen und trifft selbst erfahrene Autofahrer. Selbst wenn die Parkscheibe genutzt wird, drohen saftige Bußgelder. Viele kennen das Verbot gar nicht.
Ein scheinbar harmloses Detail sorgt für Ärger: Trotz Parkscheibe drohen Bußgelder – und das aus einem Grund, den viele bislang übersehen haben.
Verbot sorgt für Strafe: Wenn das Parken zur Kostenfalle wird
Ein kurzer Einkauf, ein schneller Arztbesuch oder ein Termin in der Innenstadt: Man stellt das Auto ab, platziert die Parkscheibe und schon ist alles erledigt. Weit gefehlt! Denn auch bei vorschriftsmäßigem Einsatz kann die Parkscheibe zur Bußgeldfalle werden. Immer wieder kassieren Autofahrer Strafzettel, obwohl die blaue Scheibe deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt. Der Grund: ein weitverbreiteter Irrtum im Umgang mit dem kleinen Helfer aus Plastik.
In vielen Städten, besonders dort, wo kein Parkautomat steht, ist die Parkscheibe Pflicht. Wer auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz hält, muss seine Ankunftszeit korrekt einstellen und dabei immer auf die nächste halbe Stunde aufrunden. Eine Parkscheibe von einem Auto, das um 10:12 Uhr geparkt wird, muss also auf 10:30 Uhr eingestellt werden. Was simpel klingt, sorgt bei falscher Anwendung regelmäßig für Verwarnungen und Kosten.
Diese Regel kennen viele nicht
Nicht nur falsches Aufrunden kann zum Problem werden, sondern auch die Position und Lesbarkeit der Parkscheibe sind entscheidend. Sie muss von außen gut erkennbar hinter der Windschutzscheibe liegen und darf dabei die Sicht des Fahrers nicht behindern. Zudem muss sie manipulationssicher sein, um Betrug zu verhindern. Elektronische Modelle, die sich automatisch einstellen, müssen zudem eine automatische Zeiterfassung ermöglichen. Entscheidend ist: Auch zugelassene Parkscheiben können zu einem Bußgeld führen, wenn sie nicht korrekt verwendet werden.
Besonders teuer wird es, wenn man versucht, die Parkzeit künstlich zu verlängern. Etwa durch das einfache Weiterdrehen der Scheibe nach Ablauf der zulässigen Zeit. Ein klarer Verstoß, der laut ADAC richtig teuer werden kann. Die gestaffelten Bußgelder haben es in sich. Das Überziehen bis dreißig Minuten kostet 20 Euro, bis zu einer Stunde kostet es 25 Euro, bis zu zwei Stunden 30 Euro und bei mehr als drei Stunden 40 Euro. Ein teurer Spaß für alle, die das Parken zu locker nehmen. Wer also vermeiden will, dass ein kurzer Halt teuer endet, sollte die Parkscheibe nicht unterschätzen und sich an jede noch so kleine Vorschrift halten.