Viele ahnungslos: Bußgeld droht zur Adventszeit den Autofahrern

Auf dem Bild ist eine festlich beleuchtete Stadtstraße in der Vorweihnachtszeit zu sehen. Im Vordergrund steht ein geschmückter Tannenbaum. Dahinter erstreckt sich eine belebte Innenstadt.
Symbolbild © istockphoto/querbeet

In der Adventszeit greifen viele Autofahrer tief in die Kreativkiste, um ihr Fahrzeug in festlichen Glanz zu hüllen. Allerdings vergessen viele in der Adventszeit die Verkehrsregeln – Autofahrern droht dann sogar ein Bußgeld.

Leuchtende Girlanden am Kühlergrill, kleine Schneemänner am Armaturenbrett oder außen angebrachte Rentiergeweihe gehören für manche längst zur Tradition. Doch bei aller Begeisterung für funkelnde Deko bleibt oft ein entscheidender Punkt außer Acht: Nicht alles, was hübsch aussieht, ist im Straßenverkehr auch zulässig.

Unfälle vor Weihnachten: Man muss klare Regeln befolgen

Tatsächlich gibt es klare Vorgaben, was erlaubt ist und was nicht. Deutschland verzeichnet jedes Jahr eine hohe Zahl an Verkehrsunfällen, und ein erheblicher Teil beruht auf eigenem Fehlverhalten. Ablenkung bleibt einer der häufigsten Gründe. Gerade zur Winterzeit, in der die Straßenverhältnisse durch Dunkelheit, Nässe und Glätte ohnehin anspruchsvoller sind, können schon kleine Fehler große Folgen haben. Verkehrsexperten warnen, dass viele dieser Unfälle vermeidbar wären, wenn Autofahrer potenzielle Risiken früher erkennen und ihre Aufmerksamkeit konsequent auf die Straße richten würden.

Weihnachtsdeko: Bußgeld droht zur Adventszeit

Die kalte Jahreszeit verlangt von allen Verkehrsteilnehmern besondere Aufmerksamkeit. Wer zusätzlich durch Dekorationen oder andere Gegenstände im Fahrzeug abgelenkt ist, riskiert nicht nur seine eigene Sicherheit, sondern auch Bußgelder. Werden Verkehrsvorschriften missachtet – etwa weil die Sicht eingeschränkt ist oder die Fahrzeugbeleuchtung verändert wurde –, kann das schnell teuer werden. Die Höhe der Strafen richtet sich je nach Verstoß und reicht von Verwarnungen bis zu empfindlichen Bußgeldern.

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Die Lust aufs Schmücken endet für viele nicht vor der Haustür, sondern findet ihren Weg bis ins oder ans Auto. Doch hier gelten klare Grenzen. Verboten ist alles, was die Sicht beeinträchtigt: große Wackelfiguren am Armaturenbrett, hängende Deko am Rückspiegel oder Lichterketten, die das Sichtfeld einschränken, sind tabu. Auch außen angebrachte Beleuchtung ist in der Regel nicht erlaubt, da sie die vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung verändern oder andere Verkehrsteilnehmer irritieren kann. Akzeptabel sind hingegen kleine, feste und nicht reflektierende Schmuckelemente, die weder verrutschen noch die Sicht beeinflussen. Die Grundregel lautet: Alles, was weder ablenkt noch sicherheitsrelevante Funktionen beeinträchtigt, ist unproblematisch.

(Quellen: eigene Recherche der KA-Insider-Redakteure, ADAC, geblitzt.de)