Diese Nachricht dürfte bei vielen Autofahrern sauer aufstoßen. Denn trotz der heißen Jahreszeit gibt es ein Klimaanlagen-Verbot für Autos. Die meisten sind ahnunglos und verstoßen unwissentlich gegen geltendes Recht.
Das kann richtig teuer werden! Und bekanntlich schützt Unwissenheit auch vor Strafe nicht. Deshalb sollten Autofahrer wissen, dass es auch im Sommer ein Klimaanlagen-Verbot für Autos gibt, an das man sich unbedingt halten sollte.
Ohne Klimaanlage nicht auszuhalten – Die Sommerferien sollen heiß werden
Im Auto eine angenehme Temperatur zu haben, ist für viele Autofahrer in diesen Tagen einfach unerlässlich. Gerade, wer berufsbedingt bei einem solchen Wetter viel im Auto unterwegs ist, weiß eine Klimaanlage im Fahrzeug zu schätzen. Es dauert nicht mehr lange und in den ersten Bundesländern beginnen die Sommerferien. Viele fahren in den Urlaub und könnten laut der bisherigen Wetterprognosen in einer Hitzewelle mit knallender Sonne und hohen Temperaturen im Stau stehen. Wie gut, dass es da die Klimaanlage gibt, die das Auto schön kühl hält, und man praktisch von der heißen Umgebung gar nicht viel mitbekommt, außer dem strahlenden Sonnenschein.
Klimaanlagen-Verbot für Autos: Wer das tut, kassiert ein Bußgeld
Die Klimaanlage im Fahrzeug laufen zu lassen, ist grundsätzlich erst einmal kein Problem. Es wird erst dann zu einem, wenn das Auto steht. Für den Betrieb der Anlage benötigt man nämlich den laufenden Motor. Das deutsche Gesetz ist hier eindeutig: Beim Betrieb des Fahrzeugs sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen nämlich verboten. Dies sagt der Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung. Wer diesen missachtet, muss ein Bußgeld von bis zu 80 Euro zahlen.
Auch in anderen europäischen Ländern nimmt man es anlässlich des Klimaschutzes mit dem im Stand laufenden Motor sehr ernst. Denn der laufende Motor stößt bei Verbrennern Abgase aus. In Italien bezahlen Sünder zwischen 223 und 444 Euro. Auch in Österreich drückt man kein Auge mehr zu, dort kann es richtig teuer werden. In diesem Nachbarland muss man bei Missachtung mit einem Bußgeld zwischen 75 und 150 Euro rechnen. Großbritannien verhängt bei diesem Vergehen ein Bußgeld von 25 Euro. Wer in Dänemark den gleichen Fehler begeht, bezahlt 67 Euro, in der Schweiz sind es 60 Euro. Deshalb gilt: So verlockend die laufende Klimaanlage auch ist: Man sollte nach Alternativen suchen.