Trotz Führerschein sind den meisten Menschen nicht alle Regeln im Straßenverkehr bekannt. So ergeht es Autofahrern auch mit diesen Winter-Strafen. Viele missachten die folgenden Pflichten sogar regelmäßig.
Es existieren ein paar Verkehrssünden, die gerade jetzt, wenn es kälter wird, immer wieder begangen werden. Diese Winter-Strafen sollten alle Autofahrer kennen, um unliebsame Konsequenzen zu vermeiden.
Achtung Winterfalle: Diese Verkehrsverstöße lauern bei Kälte und Schnee
Auch wenn die Experten darin übereinstimmen, dass E-Autos im Winter viel besser sind als ihre benzinschluckenden Pendants, müssen auch Besitzer eines Stromers die folgenden Regeln beachten. Oft ist den Menschen dabei nicht einmal bewusst, dass sie eine Straftat begehen. Das geht schon morgens los. Man ist noch verschlafen, schlurft zum Auto und freut sich einfach nur auf die Heizung im Wageninneren. Wenn es in der Nacht besonders kühl war, müssen wir vorm Losfahren aber erst einmal kratzen. Und hier lauert direkt eine der “beliebtesten” Winter-Strafen für Autofahrer. Denn wir frieren sowieso schon – da ist Kratzen freilich das Letzte, was wir jetzt wollen. Dennoch zieht eine unzureichend freigekratzte Windschutzscheibe ein Bußgeld nach sich. Lediglich ein “Guckloch” ist nicht genug und kostet 10 Euro. Sollte diese eingeschränkte Sicht zu einem Unfall führen, erhöhen sich die Strafen zusätzlich, während man möglicherweise sogar eine Mitschuld bekommt.
Sollte es sich nicht nur abgekühlt, sondern zudem auch geschneit haben, versteckt sich hier auch schon die nächste Winter-Strafe für Autofahrer. Denn Schnee muss man vor jeder Fahrt vollständig vom Auto entfernen – dazu gehören auch das Dach und die Scheinwerfer. Bleiben diese bedeckt, können Eisschollen während der Fahrt herunterfallen und den nachfolgenden Verkehr gefährden. Autofahrern, die ohne Schneeräumung starten, droht ein Bußgeld von 25 Euro. Kommt es zu einer Gefährdung, steigt die Strafe dementsprechend. Und wie sieht es damit aus: Darf ich mein Auto im Stand schon einmal vorwärmen, bevor ich losfahre? Leider nein. Dies ist in Deutschland verboten, da es unnötigen Lärm und Abgase verursacht. Dafür drohen Bußgelder von bis zu 80 Euro.
Schlechte Sicht, hohe Strafe: Nicht nur das “Guckloch” kann schnell teuer werden
Noch empfindlicher für Autofahrer ist diese Winter-Strafe. Dabei geht es um die falsche Bereifung. Wer bei winterlichen Straßenbedingungen nämlich ohne Winterreifen unterwegs ist, zahlt nicht nur 60 Euro, sondern heimst obendrein einen Punkt in Flensburg ein. Kommt es dabei zu einem Unfall, kostet der Spaß 120 Euro.
Hinzu kommt die permanent schlechte Sicht im Winter. Ohne Abblendlicht riskiert man ebenfalls 60 Euro plus einen Punkt. Außerdem: Bei extremem Nebel darf man – egal wo – höchstens mit 50 Kilometern pro Stunde unterwegs sein. Ein korrekt vorbereiteter Start im Winter kostet zwar ein wenig Zeit, schützt jedoch vor teuren Strafen und sorgt für mehr Sicherheit.