„Vorrang“: E-Autofahrer bekommen Sonderrechte im Straßenverkehr

Grüne Ampel auf Straße.
Symbolbild

Wann und warum man Hupen darf, ist klar geregelt. Doch E-Autofahrer genießen Sonderrechte im Straßenverkehr.

Genervte Autofahrer drücken oft frustriert auf die Autohupe. Damit möchten Sie anderen Fahrern ihr Fehlverhalten aufzeigen. Doch es darf nicht in jeder Situation gehupt werden. Wer andere einfach anhupt, kann sich strafbar machen.

Der Einsatz der Autohupe ist klar geregelt

Wird die Ampel grün und der Vordermann fährt nicht los, kommt oft die Autohupe ins Spiel. Einmal laut gehupt, lässt den Autofahrer schnell reagieren. Doch in diesem Fall ist das Hupen nicht rechtens.

Hupen erfordert immer eine konkrete Gefahrenlage. Dies ist in Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Das bedeutet konkret: Hupen oder Schallzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt oder sich oder andere gefährdet sieht.

Eine Gefahr besteht zum Beispiel bei einer genommenen Vorfahrt oder einem Verhalten, das zu einem Unfall führen könnte.

Auf keinen Fall darf man die Autohupe dazu benutzen, seinen Emotionen Luft zu machen.

Unbedachtes Hupen kann zu gefährlichen Reaktionen führen

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Warnzeichen in Form von Hupen, sind nicht zulässig, wenn dies Menschen erschrecken kann. Die Autohupe darf auch nicht verunsichern oder zu unrichtigen Reaktionen führen. Dies erklärt Thomas Riedel, der Sicherheitsexperte der DEKRA.

Aus diesem Grund sind auch die sogenannten Mehrklanghupen mit verschiedenen hohen Tönen wie eine „La Cucaracha“- Hupe verboten.

Genau so gilt auch das Anhupen des Vordermanns an der bereits grünen Ampel als missbräuchliche Nutzung. Denn in diesem Fall liegt keine Gefährdung vor.

Unnötiges Hupen wird als Lärmbelästigung angesehen, so die DEKRA. Dies kann mit einem Verwarngeld von bis zu zehn Euro bestraft werden.

Wenn der Angehupte noch eine Anzeige wegen Nötigung erstattet, wird es nochmal deutlich teurer.

Ausnahmen gelten für Schallzeichen von E-Autos

Für Elektroautos gelten teilweise Sonderregeln. Sie sind von den strengen Regeln ausgenommen. Der Grund: Die sogenannten Schallzeichen von E-Autos sind mit dem Hupen nicht vergleichbar.

Diese Schallzeichen dienen bei E-Autos ganz bewusst als akustisches Fahrzeug-Warnsystem. Und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren.