Warnleuchten: Neue Gegenstandspflicht kommt für Autofahrer

Ein blaues, leuchtendes Warnlicht auf dem Dach eines Fahrzeugs. Die Oberfläche des Dachs ist nass und mit kleinen Regentropfen bedeckt, sodass sich der Himmel und Bäume darauf spiegeln.
Symbolbild © imago/Steinach

Ab 2026 kommt für Autofahrer eine neue Sicherheitsvorschrift: Statt des klassischen Warndreiecks muss auf Autobahnen ab dann ein blinkendes Warnlicht eingesetzt werden, um Unfälle zu vermeiden.

Eine neue Pflicht rückt näher – und sie betrifft zahlreiche Urlauber. Wer unvorbereitet losfährt, riskiert Stress, Bußgelder und gefährliche Situationen.

Blinksignal statt Dreieck

Jahrzehntelang galt es als selbsterklärter Standard: Ein Warndreieck gehört in jedes Auto. Doch nun wackelt diese Regel – zumindest, wenn man ins Ausland reist. Ein besonders populäres Ferienziel der Deutschen führt nämlich bald ein neuartiges Warnsystem ein, das das klassische Dreieck in vielen Situationen ersetzt. Und wer davon nichts weiß, hat im Ernstfall ein echtes Problem.

Ab 1. Januar 2026 setzt Spanien eine neue Sicherheitsvorschrift durch: die Pflicht zur sogenannten V-16-Warnleuchte. Dieses kleine, batteriebetriebene Gadget wird bei einer Panne einfach auf das Autodach gestellt und sendet ein helles Blinksignal aus – laut ADAC bis zu einem Kilometer weit. Damit sollen andere Verkehrsteilnehmer viel früher gewarnt und gefährliche Situationen auf Autobahnen reduziert werden. Der größte Vorteil: Niemand muss mehr aussteigen, um ein Warndreieck aufzustellen. Gerade auf viel befahrenen Schnellstraßen ein enormer Sicherheitsgewinn. Zusätzlich funkt die Leuchte alle 100 Sekunden die genaue Fahrzeugposition über Mobilfunk an die zuständigen Behörden. Das erleichtert Rettungskräften die Ortung bei Unfällen oder Liegenbleibern. Allerdings gilt: Ohne passende Batterien ist das Gerät nutzlos. Urlauber sollten deshalb vor der Abfahrt prüfen, ob die Warnleuchte funktioniert – und ob Ersatzbatterien an Bord sind.

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Was bedeutet das für Touristen?

Für ausländische Fahrzeuge besteht die Pflicht offiziell nicht. Doch bei spanischen Mietwagen sieht das anders aus: Sie müssen ausgestattet sein. Reisende sollten deshalb bei der Fahrzeugübernahme unbedingt kontrollieren, ob die Leuchte vorhanden ist – und sich kurz erklären lassen, wie sie aktiviert wird. Wer sie später auf der Autobahn sieht, sollte nicht überrascht sein: Dort ist das Warndreieck künftig tabu, auf Landstraßen und innerorts aber weiterhin erlaubt.

Die spanische Verkehrsbehörde empfiehlt, die V-16-Leuchte griffbereit im Handschuhfach zu lagern, um sie im Notfall ohne Zeitverlust einsetzen zu können. Und wie sieht es zu Hause aus? In Deutschland bleibt zunächst alles beim Alten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellte Anfang 2025 klar, dass es keine Pläne zur Einführung solcher Leuchten gibt. Ohne belastbare Studien sehe man keinen Anlass zur Änderung. Pflicht in Deutschland bleiben damit weiterhin: Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten.

(Quellen: Bußgeldkatalog, ADAC, Verbraucherschutz)