Weihnachtsbaum einfach aufs Auto packen – Bußgelder drohen

Symbolbild © istockphoto/Kalinovskiy

Wer in der Vorweihnachtszeit einen Weihnachtsbaum aufs Dach schnallt, verstößt meist gegen eine wichtige Regel. Damit verbunden ist ein saftiges Bußgeld.

Für viele gehört der Weihnachtsbaum zum Weihnachtsfest. So sieht man in diesen Tagen immer wieder Menschen, die sich mit einem Christbaum bepackt nach Hause begeben. Nicht jeder kann sich mit dem Gedanken anfreunden, einen künstlichen Weihnachtsbaum aus dem Keller zu holen. Die Tradition des Baumfällens und der Kauf gehören für viele zur Vorweihnachtszeit.

Sicherer Transport des Christbaums

Wer seinen Baum gefunden hat, steht nun vor dem Problem, ihn nach Hause zu bekommen. Im Kofferraum, auf dem Autodach oder in einem Auto-Anhänger: Die Möglichkeiten sind vielseitig. Doch nicht alles ist erlaubt!

Wer den Weihnachtsbaum falsch auf dem Auto transportiert, riskiert ein Bußgeld. Bei der Entscheidung für den passenden Baum sollte die Tiefe des Kofferraums ein Entscheidungskriterium darstellen. Wer unter 100 Kilometer zurücklegt, darf mit einer Überlänge von bis zu drei Metern aus dem Kofferraum fahren. Bei längeren Fahrten sinkt die maximale Länge auf 1,5 Meter.

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Hohe Bußgelder für den falschen Transport

Jeder Fahrzeughalter muss diese Überlänge mit einer roten Fahne kennzeichnen. Die Fahne hat eine Mindestgröße von 30 × 30 cm. Außerdem muss eine Querstange die Fahne auseinander halten. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro.

Für den Transport auf dem Dach gelten ebenfalls Vorschriften. Der Baum muss sicher fixiert werden, sodass er weder in Kurve noch bei einer Bremsung verrutscht. Viele Fahrer unterschätzen die Kräfte, die selbst ein kleiner Baum auf dem Dach bei 30 km pro Stunde freisetzt. Eine optimale Sicherung gelingt mit Spannriemen an einem Dachgepäckträger oder an einer Dachreling.

Verstöße kosten bis zu 75 Euro

Wer die sichere Befestigung vernachlässigt, zahlt bis zu 75 Euro Bußgeld und bekommt einen Punkt in Flensburg. Ein Baum darf die Sicht der Fahrer nicht einschränken. Außerdem dürfen die Äste weder die Rückleuchten noch die Scheinwerfer oder die Blinker verdecken.