“Wer Fenster offen lässt”: Strafen für Autofahrer in Deutschland

Ein Blick in das Innere eines Fahrzegs von der Seite des Beifahrers. Die Tür ist geschlossen, aber das Fenster ist heruntergelassen.
Symbolbild © istockphoto/Banepx

Autofahrer aufgepasst, wer sein Fenster beim Fahrzeug offen lässt, dem drohen in Deutschland hohe Strafen. Dazu gibt es sogar ein Gesetz, das die wenigsten kennen. Man sollte sich unbedingt daran halten.

Als Autofahrer muss man sich an zahlreiche Regeln und Gesetze halten. Viele davon geraten mit der Zeit in Vergessenheit. In Deutschland drohen zum Beispiel Strafen, wenn man bei seinem Fahrzeug das Fenster offen lässt.

Viele tun es einfach – hohe Strafen drohen

Gerade bei den hohen Temperaturen öffnen Autofahrer häufig die Fenster. Im Inneren eines Fahrzeugs kann es schnell so heiß werden, dass man es im Auto nicht mehr aushält. Während der Fahrt ist dies auch erlaubt. Doch wer seinen PKW abstellt und das Fenster offen lässt, kann mit einer Strafe rechnen. Wenn man in Reichweite des Fahrzeugs bleibt, ist das kein Problem. Auch wenn das Fenster nur einen Spalt geöffnet ist, stellt dies keinen Verstoß gegen ein Gesetz dar. Doch wer zum Beispiel einkaufen geht und das Fenster weit offen lässt, muss mit einem Bußgeld von fünfzehn Euro rechnen.

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Polizei darf abschleppen: Fenster nie wieder offen lassen

Jedem mag einleuchten, dass man die Fenster seines Autos nicht offen lässt, wenn man länger fort ist. Dies stellt geradezu eine Einladung zum Diebstahl dar. Paragraf vierzehn, Absatz zwei der Straßenverkehrsordnung besagt, dass das Fahrzeug gegen unbefugte Nutzung durch Dritte gesichert werden muss. Deshalb muss man Türen, Fenster und das Schiebedach verschließen sowie den Schlüssel abziehen und das Auto mit der Handbremse sichern.

Ausgenommen von dieser Vorschrift der offenen Fenster sind natürlich Cabrios. Das eigentliche Gesetz zielt auf den Diebstahlschutz und auf das Vermeiden von Unfällen. Damit zum Beispiel niemand durch das Fenster greift und die Handbremse löst. In extremen Fällen dürfte die Polizei sogar eingreifen und den offenen PKW abschleppen lassen. Die Kosten dafür hat dann der Autohalter zu tragen. So weit sollte es niemand kommen lassen.