Winter-Falle für Autofahrer: Diese Fehler werden jetzt richtig teuer

Ein Autofahrer kratzt das Eis von seinem Autofenster im Winter. Auf dem Dach des roten Autos liegt Schnee, die Fenster sind vereist. Man hat immer für freie Sicht zu sorgen.
Symbolbild © istockphoto/Nora Tarvus

Schnee, falsche Reifen, freikratzen: Das sind jedes Jahr die typischen Winter-Fallen für Autofahrer. Die damit verbundenen Bußgelder können die kalte Jahreszeit zudem zu einer recht kostspieligen Angelegenheit machen.

Gerade jetzt geht Sicherheit vor. Daher kommt hier ein klarer Überblick über die größten Bußgeld-Risiken für Autofahrer bei Schnee und Eis – damit niemand in die Winter-Falle tappen muss.

Rutschige Angelegenheit: Wenn die Reifen nicht mehr greifen

In Deutschland gilt keine feste Winterreifenpflicht nach Datum, sondern eine situative. Das bedeutet: Sobald die Straßenverhältnisse winterlich sind – also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte – sind Winterreifen Pflicht. Die Formel „von Oktober bis Ostern“ dient dabei nur als grobe Orientierung. Entscheidend ist hingegen das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke. Die alte M+S-Kennzeichnung allein reicht dabei seit einigen Jahren nicht mehr aus. Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern, aus Sicherheitsgründen sind jedoch vier Millimeter empfohlen. Ein Verstoß gegen die Reifenpflicht kostet 60 Euro Bußgeld. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sind es allerdings schon 80 Euro inklusive eines Punktes in Flensburg – eine kostspielige Winter-Falle für den ahnungslosen Autofahrer.

Doch bevor die Fahrt überhaupt beginnt, muss man das Fahrzeug erst einmal vollständig von Schnee und Eis befreien – nicht nur die Frontscheibe. Ein lediglich freigelegtes „Guckloch“ reicht nicht aus – es sei denn, man möchte das Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Wichtig sind auch freie Scheinwerfer, Rückleuchten und Spiegel. Schnee auf dem Dach gilt zudem als Gefahr, da er während der Fahrt herunterrutschen kann. Schnee auf dem Dach kostet 25 Euro. Das Warmlaufenlassen des Motors im Stand, etwa zum Vorheizen des Innenraums, ist zwar gemütlich, kann aber mit 80 Euro geahndet werden.

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Gefrorene Gefahren: Schnee und Eis am Auto

Besonders auf Reisen in Skigebiete ist die Ladungssicherung entscheidend. Skier, Snowboards oder Gepäck müssen so verstaut sein, dass sie bei einer Vollbremsung nicht verrutschen können. Mangelhafte Sicherung kann ein Bußgeld von 35 Euro nach sich ziehen.

Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen gilt: Nach Ablauf des Zulassungszeitraums ist das Parken im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt, das Fahrzeug muss auf privatem Grund abgestellt werden. Andernfalls ist ein Verwarnungsgeld von 40 Euro fällig.

Mit diesen Vorbereitungen sind Autofahrer nicht nur auf der sicheren, sondern auch auf der rechtlichen Seite und umgehen die teuersten Winter-Fallen.

(Quellen: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, der offizielle Bußgeldkatalog der Bundesregierung, der ADAC, die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder)