Eine neue Pflicht für Hundehalter gilt nun in Deutschland. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Ein Verstoß kann somit richtig ins Geld gehen.
Wer in Deutschland einen Hund besitzt, muss auf viele Dinge achten. Die meisten Regeln kennt man – und befolgt sie mehr oder weniger. Doch nun kommt eine neue Pflicht für Hundehalter, die man unbedingt beachten sollte. Tut man dies nicht, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro ins Haus flattern.
Bürger haben die Nase voll!
Als Hundehalter muss man viele Dinge beachten. Einige gelten schon seit einiger Zeit. Andere kamen im Laufe der Zeit hinzu, damit bestimmte Probleme beseitigt werden konnten. In vielen Bundesländern gilt zum Beispiel schon länger, dass man ab einer bestimmten Größe des Hundes mit dem Vierbeiner in die Hundeschule muss. Damit will man Problemen in der Erziehung vorbeugen. So mancher Hundebiss konnte so erfolgreich verhindert werden. Doch mit den geliebten Vierbeinern gibt es noch ein anderes großes Problem – oder eher mit den Haltern, die sich darum einfach nicht kümmern. Die Stadt und ihre Bürger haben die Nase nun endgültig voll. Man hat etwas unternommen.
Hundehaltern droht hohe Strafe: Lieber befolgen
Im Grunde genommen gibt es sie überall: die schwarzen Hundekotbeutel. Man kann sie an vielen Stellen ganz einfach erwerben. Dies soll garantieren, dass die Hinterlassenschaften der Tiere von ihren Besitzern auch entfernt werden. Doch leider bleiben viele Häufchen einfach liegen. Die Hundehalter gehen weiter, als wäre nichts gewesen, und tragen so zur Verschmutzung der Wiesen und Parkanlagen bei. Auch auf Bürgersteigen befinden sich viele Ausscheidungen der Tiere. Die Halter fühlen sich einfach nicht in der Pflicht, ganz nach dem Motto: Wird schon keiner sehen.
Als erste Stadt zieht Bottrop nun Konsequenzen. Seit dem 30. November muss jeder Hundehalter beim Spaziergang mit dem Vierbeiner wenigstens einen unbenutzten Kotbeutel dabeihaben. Das Ordnungsamt kontrolliert dies regelmäßig. Zwar gibt es, wenn man erwischt wird, noch kein Bußgeld. Aber eine Verwarnung sprechen die Beamten aus und überreichen den Übeltätern einen Flyer mit der Aufschrift “Glück gehabt!”. Ab dem neuen Jahr muss man dann eine Strafe bezahlen. Meistens bleibt es jedoch auch dann bei einem Verwarngeld von 55 Euro. Nur in Ausnahmefällen kommt es zu einem höheren Bußgeld.