10.000 Euro: Harte Böller-Strafen in Deutschland – “Falsche Uhrzeit”

Ein angezündeter Feuerwerkskörper an Silvester, der senkrecht in die Luft schießt. Im Hintergrund, der dunkel und in schwarz-lilafarbenem Ton erscheint, sind weitere Lichter und Umrisse von Gebäuden zu sehen. Es gelten Böller-Strafen, wenn man zur falschen Uhrzeit knallt.
Symbolbild © istockphoto/pxel66

Nicht nur die Sicherheit, auch das Timing ist entscheidend. Wer seine Raketen zur falschen Uhrzeit zündet, riskiert harte Böller-Strafen in Deutschland. Jeder, der mit Feuerwerk feiert, muss Bescheid wissen.

Zum Jahreswechsel die Raketen in den Himmel zu jagen, stellt für viele Menschen den Höhepunkt an Silvester dar. Doch neben den berüchtigten Verbotszonen in Deutschland herrscht noch ein weiterer Faktor, den jeder Feuerwerk-Fan beachten muss. Sollte man zur falschen Uhrzeit die Knaller zünden, drohen empfindliche Böller-Strafen von bis zu 10.000 Euro.

Die falsche Uhrzeit kann schnell teuer werden: Böller-Strafen im Detail

Oft übersehen, doch genauso wichtig: Die falsche Uhrzeit an Silvester kann einem mit hohen Böller-Strafen teuer zu stehen kommen. Und dabei ist es egal, ob man sich an die vorgeschriebenen Verbotszonen in Deutschland hält oder nicht. Natürlich ist es ebenfalls essenziell beim Feuerwerk-Kauf, sich ausschließlich an Knaller mit CE-Kennzeichen zu halten. Denn ansonsten gelten sie als illegaler Sprengstoff, was noch höhere Strafen (bis zu 50.000 oder sogar einen Freiheitsentzug) nach sich ziehen kann. Doch selbst, wenn man alle Vorschriften des richtigen Ortes und der richtigen Feuerwerkskörper einhält, wird alles bedeutungslos, wenn das Timing nicht stimmt. Jeder noch so harmlose Knaller der Kategorie 2 führt zur falschen Uhrzeit zu teils horrenden Böller-Strafen.

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Feuerwerkskörper der Kategorie F1 darf man an jedem Tag im Jahr anzünden. Es ist sogenanntes Kleinstfeuerwerk, wozu auch Wunderkerzen zählen. Alles, was aber ein bisschen mehr knallt, unterliegt hierzulande natürlich strengen Vorschriften. Zum Beispiel darf man sie auch erst käuflich erwerben, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. Zwar sind die begehrten Knaller schon seit vergangenem Samstag in sämtlichen Läden erhältlich. Doch loslegen dürfen wir erst am 31. Dezember, an Silvester selbst.

Nicht nur der Ort und der Tag sind wichtig: Das Timing an Silvester ist entscheidend

Wenn es draußen noch hell ist, herrscht zum Raketenzünden auf jeden Fall noch die falsche Uhrzeit, sodass wir empfindliche Böller-Strafen riskieren. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob wir uns auf der Straße oder auf unserem eigenen Grundstück befinden. Lediglich ab 18:00 Uhr dürfen wir erst anfangen, das Feuerwerk zu entfachen. Und von jetzt an haben wir genau 13 Stunden Zeit, um alles zu böllern, was wir haben. Denn am 1. Januar um 7 Uhr morgens ist der Spaß auch schon wieder vorbei, und wir müssen wieder ein Jahr lang warten – bis zum nächsten Feuerwerk.